Frage an Matthi Bolte von Benedikt D. bezüglich Umwelt
Warum stimmte die Fraktion der Grünen, als Umweltpartei, am 15. Februar 2017 gegen den Antrag ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle erstellen zu lassen?
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Frage. Meine Fraktion arbeitet seit langem und auch über lange Zeit als einzige Fraktion intensiv an der Frage der Ewigkeitslasten der Braunkohle. Bereits vor zwei Jahren haben wir hierzu ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben. Die wichtigsten Ergebnisse des Gutachtens können Sie unter http://gruene-fraktion-nrw.de/blog/blogpost/nachricht/ewigkeitskosten-durch-braunkohletagebau.html abrufen.
Gerade in dieser Legislaturperiode haben wir als Grüne in der Braunkohle mit der Verkleinerung des Tagebau Garzweiler II und der damit verbundenen Aussage, dass ein Ende der Braunkohle kommt, unseren größten Erfolg erreicht. Zum ersten Mal wird in der Geschichte der Braunkohle in Deutschland ein genehmigter Tagebau verkleinert. Damit wird rund 1500 Menschen die Vertreibung aus der Heimat erspart. Das hätte es ohne die Grünen in der Landesregierung niemals gegeben.
Zudem hat unser Grüner Umweltminister bereits damit begonnen, die notwendigen Grundlagen für eine Abschätzung der Ewigkeitslasten im Rheinischen Revier erarbeiten zu lassen. Er hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit dem Wideranstieg des Grundwassers im Rheinischen Revier beschäftigt. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-4998.pdf . Ergänzend möchte ich Sie zu unserer Position zur Braunkohle auf die Rede meiner Kollegin Wibke Brems in der entsprechende Debatte aufmerksam machen, die Sie unter http://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/reden/redendetail/nachricht/wibke-brems-der-abbau-von-braunkohle-hat-erhebliche-auswirkungen-auf-mensch-und-umwelt.html abrufen können.
Regierungsparteien stimmen vereinbarungsgemäß immer gemeinsam ab, d.h. wenn eine der Koalitionsparteien nicht zustimmen möchte, wird dem Antrag nicht zugestimmt. Dies ist gängige Praxis in allen Bundesländern und auch auf Bundesebene. In allen Koalitionen – unabhängig von der jeweiligen Konstellation – gelten die gleichen Grundregelungen. Koalitionsfraktionen stimmen im Parlament gemeinsam ab und bei Bundesratsentscheidungen muss sich das Bundesland im Bundesrat seiner Stimme enthalten, wenn einer der Koalitionspartner das fordert. Diese Praxis schützt im Allgemeinen den kleineren Koalitionspartner, schließlich könnte der größere Koalitionspartner sonst einfach immer so abstimmen, wie es ihm gefällt und so auch mit anderen Fraktionen eine Mehrheit erhalten. Anders lassen sich Koalitionsregierungen nicht verlässlich führen. Die Kunst der Opposition ist es dabei immer, die Nahtstelle zwischen den Koalitionspartner zu treffen, um daraus im politischen Wettbewerb Vorteile zu erzielen. Auch das ist völlig legitim und Aufgabe der Opposition. Im vorliegenden Fall hat die Piratenfraktion in ihrem Antrag einen Sachverhalt angesprochen, den wir als Grüne sowohl in der Braunkohle als auch in der Steinkohle seit langer Zeit bearbeiten und der in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird.
Der Versuch, dem Antrag der Piratenfraktion zuzustimmen oder einen modifizierten, gemeinsamen, positiven Antrag dazu zu stellen war mit unserem Koalitionspartner, der SPD, so kurz vor der Landtagswahl nicht möglich. Wie Sie den Fragen bei der Anhörung im Anhörungsprotokoll ( https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMA16%2F1525|1|1&Id=MMA16%2F1525|3|40&Id=MMA16%2F1525|41|41 ) zu diesem Antrag entnehmen können, haben SPD und Grüne eine sehr unterschiedliche Perspektive auf das Thema. Während wir Grüne für den verbindlichen Kohleausstieg und den Schutz des Klimas stehen, will die SPD den Klimakiller Braunkohle länger künstlich am Leben erhalten.
Wir haben einen Plan vorgelegt, wie wir innerhalb von zwei Jahrzehnten sozialverträglich und unter Gewährleistung der Versorgungssicherheit aus der Kohle in NRW vollständig aussteigen können. Zudem wollen wir bis 2020 die 10 dreckigsten Kohlekraftwerke abschalten. Diese Kraftwerke müssen müssen über die bisherigen Planungen hinaus möglichst schnell und sozialverträglich abgeschaltet werden. Zur Diskussion stehen Blöcke der Braunkohlekraftwerke Weisweiler, Niederaußem und Neurath sowie Steinkohlekraftwerkeblöcke im Ruhrgebiet, zum Beispiel in Gelsenkirchen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position zur Braunkohle in NRW darlegen und verbleibe
Mit besten Grüßen
Matthi Bolte