Frage von Ralf B. • 16.10.2013
Frage an Matthi Bolte von Ralf B. bezüglich Recht
Halo Herr Bolte!
Ich habe einige Fragen zur Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVPol). Der § 7a Abs. 1 beschreibt einen 24 Stunden Zeitraum, in dem dem PVB die Mindestruhezeit von zusammenhängenden 11 Stunden zu gewähren ist.
Wie ist die Formulierung "24 Stunden-Zeitraum" zu verstehen? Wann beginnt dieser Zeitraum? Mit dem Ende der jeweiligen Dienstschicht?
Wie definieren Sie "zu gewähren"? Besteht seitens des PVB eine Pflicht, diese Ruhezeit einzuhalten oder muss ihm nur die Möglichkeit eingeräumt werden, die Ruhezeit zu nehmen?
Antwort ausstehend von Matthi Bolte Bündnis 90/Die Grünen