Frage an Matthi Bolte von Matthias F. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Bolte,
Gerichtsentscheidungen ergehen auf Kosten des Volkes im Namen des Volkes. Sie stehen jedoch online nicht jedermann gänzlich zur Verfügung, sondern werden nur teilweise an kommerzielle Anbieter verkauft. Die jetzige NRW-Justizplattform deckt nur einen kleinen Teil ab.
Halten Sie die freie Veröffentlichung von NRW-Gerichtsentscheidungen oder die anonymisierte Bereitstellung von NRW-Gerichtsentscheidungen an Plattformen wie openjur.org online für ganz oder teilweise finanzierbar? Sehen Sie Handlungsbedarf? Werden Sie und ihre Partei sich in nächster Zeit dafür einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Matthias Friemelt
Lieber Herr Friemelt,
vielen Dank für Ihre Frage.
Wir GRÜNE bekennen uns klar zu Open Government. Auch im Koalitionsvertrag 2010 findet sich eine grundsätzliche Verständigung der regierungstragenden Fraktionen der 15. Wahlperiode, Open Government voranzubringen. Die Landesregierung hat im vergangenen Winter eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer Open Government Strategie „Open.NRW“ eingerichtet. Als Ziel wurde dabei formuliert, im Laufe des Jahres 2012 den Strategieprozess abzuschließen, wobei ich nicht ausschließen würde, dass dieser Prozess aufgrund der Auflösung des 15. Landtags von Nordrhein-Westfalen und der Neuwahl sich etwas verzögert.
Wir wollen mehr Daten als bisher offen bereitstellen. Dies betrifft grundsätzlich alle Bereiche des öffentlichen Handelns, wobei der Datenschutz hinsichtlich personenbezogener Daten gewahrt werden soll. Dies ist der Grundsatz für unsere Open Data Strategie, die wiederum für die einzelnen Fachbereiche der Verwaltung ausdifferenziert werden muss. So gibt es heute bereits umfangreiche und kostenlose Veröffentlichungen von Daten aus dem Umweltbereich (auch wenn hierbei nicht alle offen im Sinne der Open Data Grundsätze sind), während die von Ihnen angesprochenen Gerichtsentscheidungen zwar auch bereitzustellen sind, dies aber auch wie Sie zutreffend feststellen durch kommerzielle Anbieter geschehen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu festgestellt: "Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen ist eine öffentliche Aufgabe. Es handelt sich um eine verfassungsunmittelbare Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit eines jeden Gerichts. Zu veröffentlichen sind alle Entscheidungen, an deren Veröffentlichung die Öffentlichkeit ein Interesse hat oder haben kann. ... Die anschließende Veröffentlichung als solche muß nicht durch die Gerichte selbst geschehen, sondern kann durch Organisationsakt auch der privaten Initiative Interessierter einschließlich der beteiligten Richter überlassen werden."
Initiativen wie openjur.org zeigen, dass es auch im Bereich der Gerichtsentscheidungen ein Interesse an offenen Daten gibt. Insofern werden wir auch dieses Feld bei der Entwicklung der Open Data Strategie für das Land NRW entsprechend in den Prozess einbeziehen.
Mit besten Grüßen
Matthi Bolte