Frage an Matthi Bolte von Frank H. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bolte,
wenn in einer Stadt in NRW wie die meine Rheine an der Ems ein Fluss fließt, muss sich die Kommune mit der Hochwassersicherung beschäftigen. Wenn man nun entscheidet sich damit zu beschäftigen und während des Verfahrens die Bürgermeisterin in das Überschwemmungsgebiet umzieht, weiterhin als Behördenleiterin den Vorgang bearbeitet und dann bei der entscheidenden Abstimmung im Rat dort eine Wohnung bezogen hat, darf die Bürgermeisterin der Gemeindeordnung an der Anstimmung teilnehmen ? Darf die Bürgermeisterin den Vorgang überhaupt weiter bearbeitet ? Wie sehen Sie Frage ?
Sehr geehrter Herr Hemelt,
vielen Dank für Ihre Frage zur Hochwassersicherung in Rheine.
Da ich weder fachlich noch lokal mit der Situation in Rheine vertraut bin, kann ich keinerlei konkrete Aussagen hierzu treffen. Zuständig für die Hochwassersicherung ist die Stadt Rheine selbst.
Auch Ihre grundlegende Frage, ob die Bürgermeisterin aufgrund von Befangenheit nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen, kann ich nicht beurteilen. Hierbei handelt es sich auch nicht um eine politische Frage, sondern es geht um die rechtliche Einschätzung, ob der Bürgermeisterin ein unmittelbarer Vor- oder Nachteil in Folge der in Rede stehenden Abstimmung entstanden ist. Diese kann ich allerdings nicht treffen.
Mit Ihren Fragen sollten Sie sich an die Stadt Rheine bzw. die Kommunalaufsicht beim Kreis Steinfurt wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Matthi Bolte