Frage an Matthi Bolte von Nils D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Bolte,
laut Frau Löhrmann sind Sie der Sprecher der Grünen-Fraktion im Innenausschuss und ich soll Ihnen diese Frage stellen. Als Alternative wurde mir Frau Düker genannt, aber ich möchte ungern die Frage ein viertes Mal stellen. Ich habe einen Teil der Frage bereits dem Innenminister Herrn Jäger gestellt. Da er jedoch dazu neigt, die Fragen auf Abgeordnetenwatch.de nicht zu beantworten (0 von 4 beantwortet), wollte ich einen Teil der Frage auch Ihnen stellen, da sie das ganze Parlament betrifft.
Die Stadt Duisburg hat zu der Loveparade von 2010 mit 21 Toten einen Bericht in Auftrag gegeben, der die Stadt in der Schuldfrage entlastet. Dieser Bericht wurde durch die Stadt veröffentlicht. Die Anlagen, also die Daten auf denen dieser Bericht beruht, wurden (laut Medienberichten) lediglich dem nordrhein-westfälischen Landtag präsentiert. Sie tauchten jedoch später auch in diversen Blogs auf. Der Versuch der Stadt Duisburg die Verbreitung der Informationen durch einstweilige Verfügungen zu verhindern scheiterte.
In diesen Anlagen befindet sich unter Punkt 38 ein gekürztes Ereignisprotokoll, das die Geschehnisse nur bis 12:52 auflistet. Laut Medieninformationen wurde das vollständige Ereignisprotokoll auch den Parlamentariern vorenthalten. Soweit die mir bekannte Faktenlage.
Nun zu meinen Fragen:
a) Wurde das gekürzte Ereignisprotokoll den Parlamentariern wirklich vorenthalten? Wenn ja, ist dies aufgefallen und gab es dazu eine Begründung? Und wenn es aufgefallen ist, warum wurde nicht energisch auf einem vollständigen Ereignisprotokoll beharrt?
Mit freundlichen Grüssen..
Sehr geehrter Herr Diekmann,
vielen Dank für Ihre Frage! Und bitte entschuldigen Sie, dass ich sie erst jetzt beantworte, denn die Klärung der Hintergründe hat einige Zeit in Anspruch genommen.
Es trifft zu, dass die Anlagen zum Zwischenbericht der Stadt Duisburg teilweise unvollständig waren. Dies betraf unterschiedliche Dokumente, wobei ich aufgrund der Menge der kopierten Materialien mir durchaus vorstellen kann, dass dies einfach technischen Pannen geschuldet war. Bei der allergrößten Zahl der Anlagen wurde dies korrigiert und fehlende Seiten wurden nachgeliefert.
Dies trifft auf das Einsatztagebuch nicht zu. Nachdem dieses in den Anlagen zum Duisburger Bericht nur bis zum von Ihnen genannten Zeitpunkt dokumentiert war, ergab sich natürlich Klärungsbedarf. Inzwischen gibt es eine Stellungnahme des Leitenden Oberstaatsanwalts aus Duisburg, die den InnenpolitikerInnen der Fraktionen durch den Innen- und den Justizminister zugeleitet wurde. Der Leitende Oberstaatsanwalt führt darin aus, dass er aus ermittlungstaktischen Gründen im Verfahren gegen Unbekannt, sowie aus Gründen des Datenschutzes keine Akteneinsicht gewähren kann.
Ich habe diese Einschätzung zu respektieren, denn sie kommt von der unabhängigen Justiz, und in unserem parlamentarischen System gibt es den Grundsatz der Gewaltenteilung. Entsprechend sind alle Vorwürfe der Opposition, die Landesregierung würde dem Parlament bestimmte Unterlagen bewusst vorenthalten, haltlos und völlig unangemessen, denn sie kratzen eben am rechtsstaatlichen Grundprinzip der geteilten Gewalten. Wir GRÜNE werden natürlich weiterhin für Aufklärung sorgen, wie es zu diesem tragischen Ereignis auf der Loveparade kommen konnte. Dafür war uns bislang die Zusammenarbeit mit der Landesregierung eine wichtige Stütze unserer Aufklärungsarbeit, denn die Landesregierung war nach meiner Wahrnehmung die einzige unter den beteiligten Akteuren, die wirkliches Interesse an Aufklärung hatte, neue Erkenntnisse stets unmittelbar weitergab und auch Fehler einzuräumen bereit war. Den Kurs der Offenheit und Transparenz, wie die Landesregierung ihn bisher verfolgt hat, hätte ich mir auch von der Stadt Duisburg oder von der Firma Lopavent gewünscht!
In diesem Sinne bin ich guter Hoffnung, dass die Aufklärung der Tragödie bei der Loveparade konsequent weitergeführt wird.
Mit besten Grüßen
Matthi Bolte
PS: Sie finden inzwischen mehrere Meldungen zur Loveparade auf meiner Website und auf der Homepage der Grünen Landtagsfraktion.