Frage an Mathias Wagner von Martin K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Wagner,
die Taunuswind GmbH plant derzeit noch 10 Windräder auf dem Taunuskamm (Hohe Wurzel). Dieses Thema wird seit geraumer Zeit sehr kontrovers behandelt und diskutiert.
Fakt ist aber, die 200m hohen Türme wären wirklich an einer sehr prominenten Stelle platziert, man sähe sie sogar weit entfenrt noch aus Frankfurter Richtung kommend, im Taunus, von Mainz bis Bingen an der Rheinseite und von Wiesbaden ebenfalls.
Dazu kommt: sie würden im Wasserschutzgebiet gebaut werden - Areale die des besonderen Schutzes bedürfen und weswegen auch für viele Millionen Euro die B54 neu kanalisiert wurde - das auch ja das Grundwasser vor Verschmutzung geschützt wird. Nun werden Windräder in diese Gebiete gebaut, die eine Menge Öl im Getriebe haben - welches auch regelmäßig gewechselt werden muss. Auch der Bau wird Verschmutzung mit sich bringen. Wie passt das zusammen?
Außerdem: laut Aussage der Taunusswind würden die 10 Windräder nur ca. 0,7-1% des Wiesbadener Gesamtenergiebedarfs decken und dies auch nur unter der Annahme, das der Energiebedarf bis 2020 steigt (O-Ton Herr Höhler).
Meine Frage ist: ist es diesen Aufwand und die Zerstörung unseres schönen Landschaftsbildes wert? Ist es auch wert, das Grundwasser zu gefährden, welches mit viel Aufwand und Steuergeldern geschützt wird? Ist denn der Umweltschutz, der Jahrzehnte zuvor betrieben wurde, völlig nutzlos gewesen, nur um 1% des Energiebedarfs mit Windkraft zu decken?
Meine wichtigste Frage aber lautet: Wieso werden die Bürger nicht angemessen beteiligt und zur Abstimmung gerufen, wieso wird sogar (ein erfolgreich eingereichtes) Bürgerbegehren von der Stadt Wiesbaden aus bisher unklaren Gründen als nicht zulässig bewertet und abgelehnt?
Meine dringlichste Bitte ist: lassen Sie doch bitte die Bürger in einem demokratischen Verfahren abstimmen.
Werden Sie sich und Ihre Kollegen für uns Bürger einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
M. Koch
Hallo Herr Koch,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat die Politik entschieden, aus der Nutzung der Atomkraft auszusteigen. Das war angesichts der Gefahren der Atomkraft und der völlig ungelösten Entsorgungsfrage für den Jahrtausende strahlenden Atommüll aus meiner Sicht eine richtige Entscheidung. Somit wird Atomkraft in Deutschland zur Stromerzeugung künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Eine Stromgewinnung aus Kohlekraft ist aufgrund des Treibhauseffektes ebenfalls mit großen Problemen für die Zukunft verbunden.
Erneuerbare Energien stellen die umweltverträglichste Form der Energiegewinnung da. Unter den Erneuerbaren Energien bringt wiederrum die Windkraft in unserem Land den höchsten Stromertrag. Daher bin ich sowohl für den Ausbau der Erneuerbaren insgesamt wie auch der Windkraft im speziellen.
Selbstverständlich müssen auch beim Bau von Windkraftanlagen die Belange von Mensch und Natur berücksichtigt werden. Genau aus diesem Grund finden vor der Ausweisung einer Fläche für Windkraft und vor der Genehmigung einer Windkraftanlage aufwändige Prüfungsverfahren statt, in denen auch die von Ihnen zu Recht angesprochenen Punkte anhand der geltenden Gesetze abgewogen und entschieden werden. So wird zur Zeit auch mit dem Standort auf der Hohen Wurzel verfahren: Alle Stellungnahmen sind willkommen und werden von den zuständigen Behörden geprüft. Sind die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, können Windkraftanlagen gebaut werden und wenn nicht, dann nicht.
Auch die Bürgerbeteiligung ist in diesem Verfahren geregelt und intensiv möglich. Auch sind Bürgerentscheide über den Bau von Windkraftanlagen möglich, sofern der Bau tatsächlich im Auftrag der Stadt oder Gemeinde erfolgen soll. Es haben auch schon Bürgerentscheide zu Windkraft in Hessen stattgefunden. Sie sind alle pro Windkraft ausgegangen oder haben das notwendige Beteiligungsquorum verfehlt. Somit gibt es im Ergebnis in Hessen keinen einzigen erfolgreichen Bürgerentscheid gegen Windkraft.
Im konkreten Wiesbadener Fall soll der Bau der Windkraftanlagen nicht direkt durch Beschluss des Stadtparlaments erfolgen, sondern durch ein Unternehmen im Besitz der Stadt. Dadurch könnte es sein, dass das begonnene Verfahren zur Durchführung eines Bürgerentscheids formal nicht zulässig ist. Ich verstehe, dass die Unterscheidung zwischen der Stadt und einem stadteigenen Unternehmen schwer nachvollziehbar ist. Dennoch ist diese Unterscheidung nach den geltenden Gesetzen wohl bedeutsam.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass selbst wenn der Bürgerentscheid zulässig wäre, die Bürgerinnen und Bürger nur darüber abstimmen könnten, ob die Stadt bzw. das stadteigene Unternehmen die Windkraftanlagen baut oder nicht. Wenn die Stadt bzw. das stadteigene Unternehmen selbst nicht baut, stünden die Flächen auf der Hohen Wurzel - sofern sie als geeignet für die Nutzung von Windkraft angesehen werden (siehe oben) - anderen Unternehmern für den Bau von Windkraftanlagen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Wagner