Sind Sie dafür, dass Klimaschutz zur Pflichtaufgabe von Kommunen wird?
Klimaschutz als Pflichtaufgabe von Kommunen z.B. im Klimaschutzgesetz in Abstimmung mit dem Recht zur kommunalen Selbstverwaltung (Art. 28 Abs. 2 GG) und dem Aufgabenübertragungsverbot (Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG) verankern.
Viele Maßnahmen, die für den Klimaschutz notwendig sind, betreffen Kommunen. Mit den bisherigen Aufgaben der Daseinsvorsorge bei Bauen, Sozialem und Gesundheit sind viele Kommunen so ausgelastet, dass Klimaschutz meist zu kurz kommt – weil er keine Pflichtaufgabe ist. Mit der Pflichtaufgabe Klimaschutz würden auch die Forderungen nach Berlin und in die EU noch lauter, die Rahmenbedingungen zu verbessern, Klimaschutz zu finanzieren und vor allem die Umsetzung von Maßnahmen zu vereinfachen. Viele Kommunen begrüßen dies (Difu 2018), sofern die Finanzierung gesichert ist.
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihren Vorschlag, die Kommunen stärker in den Klimaschutz einzubinden, der mich über die Plattform „abgeordnetenwatch.de“ erreicht hat.
Das Klima lässt sich nur effektiv schützen, wenn alle Verwaltungsebenen – auf Bundes- und Landesebene – zusammenarbeiten. Die Kommunen können und müssen einen wichtigen Teil beitragen. Deshalb halte ich es für sinnvoll, sie mit den dafür erforderlichen finanziellen und auch juristischen Mitteln ausgestalten. Ich erlaube mir jedoch, die gleichlautenden Formulierungen der Art. 84 Abs. 1 S. 7 GG und Art. 85 Abs. 1 S. 2 GG in Erinnerung zu rufen: „Durch Bundesgesetz dürfen Gemeinden und Gemeindeverbänden Aufgaben nicht übertragen werden.“ Das Grundgesetz lässt dem Bundesgesetzgeber wenige Möglichkeiten, Pflichtaufgaben der Kommunen festzuschreiben. Vielmehr erfolgt die Aufgabenzuweisung typischerweise in den jeweiligen Landesgesetzen. Denn staatsorganisatorisch sind die Kommunen Teil der Länder. Diesen Aufbau halte ich für richtig und bin deshalb gegen eine Änderung des Grundgesetzes. Auf Landesebene sollte diskutiert werden, wie die Kommunen stärker in den Klimaschutz einbezogen werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Matern von Marschall