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Frage von Peter D. •

Frage an Matern von Marschall von Peter D. bezüglich Energie

Sehr geehrter Herr von Marschall,

seit 1999 betreibe ich eine 1,7 kWp Solaranlage auf meinem Reihenhäuschen in Freiburg. Die Förderung nach dem EEG fällt nun weg, die bn-Netze schklugen mir vor, die Anlage abzubauen und zu verkaufen. Eine Garantie auf die Solarmodule habe ich noch für weitere 15 Jahre ! Da ist ves doch Unsinn, diesen Wert zu verschrotten. Was tun Sie, um meine uind viele andere Altanlagen zu retten und weiterhin damit ökologischen Strom zu produzieren. Wie werden Sie abstimmen, um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.

Wir brauchen einen EEG-Novelle, die den Klimaschutz und die Energiewende beschleunigt und nicht behindert!

Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. Peter Schröder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. S.

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die mich über das Portal Abgeordnetenwatch erreicht hat. Letzten Freitag, den 30.10., haben wir im Plenum intensiv über die geplanten Änderungen debattiert. Der parlamentarische Diskurs ist in vollem Gange. Ihre Anregungen nehme ich dabei gerne auf.

Beim Thema Eigenstromerzeugung ist uns sehr an einer ausgewogenen Lösung gelegen. Auf der einen Seite sind wir der Auffassung, dass die Eigenstromerzeugung einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende leistet. Dies gilt nicht nur im privaten Bereich, sondern auch mit Blick auf unsere Kommunen und Industriebetriebe. Deshalb ist es grundsätzlich richtig und wichtig, dass diejenigen, die ihren Strom selbst verbrauchen, von einem Teil der Umlagen, die auf den Strombezug erhoben werden, befreit sind. Das möchten wir beibehalten. Auf der anderen Seite müssen wir aber auch die Belastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft im Blick behalten. Eine weitere Ausweitung der Eigenstromprivilegien würde bedeuten, dass weniger Stromverbraucher zu den Netzkosten und den EEG-Kosten beitragen würden. Diejenigen, die nicht vom Eigenverbrauch profitieren, müssten folglich mehr bezahlen. Bei diesen Fragen gilt es, genau zu prüfen und abzuwägen. Dabei werden wir auch auf die Umsetzung der EU-Vorgaben achten.

Bereits nach geltender Rechtslage haben Betreiber, die mit ihren Anlagen nach 20 Jahren Förderung im EEG das Förderregime verlassen, die Option, den Strom selbst zu verbrauchen oder ihren Strom direkt zu vermarkten. Der Gesetzentwurf für das EEG 2021 sieht nun eine Anpassung des Rechtsrahmens für ausgeförderte Erneuerbare-Anlagen vor. Der Anspruch auf vorrangige Einspeisung soll weiterhin bestehen bleiben. Da die Direktvermarktung für kleine Anlagen aber mit einem erhöhten Aufwand verbunden ist, sollen diese übergangsweise die Möglichkeit erhalten, den Strom weiter über den Netzbetreiber vermarkten zu können und den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten zu erhalten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden und ein Teil des Stroms selbst verbraucht wird.
Für die Betreiber größerer Anlagen, insbesondere von Windenergieanlagen an Land, wird derzeit noch geprüft, ob eine entsprechende Regelung zur Überbrückung der durch die COVID-19-Pandemie bedingten niedrigen Strompreise geschaffen werden kann.

Bei der Digitalisierung der Energiewende spielen Smart-Meter-Gateways eine zentrale Rolle, denn sie sind die zentrale Kommunikationsplattform intelligenter Messsysteme. Über Smart-Meter-Gateways können Zähler, technische Einrichtungen und technische Anlagen sicher in ein intelligentes Energienetz eingebunden werden. Das ist für eine verbesserte Markt- und Netzintegration der erneuerbaren Energien von entscheidender Bedeutung. Deshalb ist es richtig, dass mit dem EEG 2021 die Anforderungen an die Steuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen ausgeweitet werden. Diese Neuregelung werden wir selbstverständlich im Rahmen der parlamentarischen Beratungen intensiv prüfen.

In diesem Sinne wird sich die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag im parlamentarischen Verfahren ausgiebig mit dem Gesetzentwurf und der von Ihnen angesprochenen Problematik befassen mit dem Ziel, zu einer sinnvollen Lösung zu kommen. Wenn die Gesetzesinitiative den parlamentarischen Prozess durchschritten haben wird, werde ich entscheiden, ob ich dem Entwurf zustimmen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Matern von Marschall