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Frage von Sabine B. •

Frage an Matern von Marschall von Sabine B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr von Marschall,

die Auschwitzüberlebende Esther Bejarano und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) fordern, dass der 8. Mai ein bundesweiter Feiertag werden muss. Dieser Forderung haben sich weitere Überlebende, unter ihnen Peggy Parnass, Ernst Grube, Peter Neuhoff, Hans Coppi und Marianne Wilke, angeschlossen. Auf der Petitionsplattform change.org kamen in kurzer Zeit über 120.000 Unterschriften zusammen. Zivilgesellschaftliche Akteure und Kunstschaffende wie „Die Vielen“ unterstützen das Anliegen ebenfalls. Auch aus der Politik gab es über Parteigrenzen hinweg Zustimmung den 8.Mai als Feiertag einzuführen.

Meine Frage an Sie lautet: welche konkreten Schritte haben Sie bereits unternommen oder planen Sie, damit der 8. Mai 2021 endlich ein bundesweiter Feiertag wird?

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Bürgermeister

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Bürgermeister,

ich freue mich sehr über Ihr vielfältiges Interesse für politische Themen. Aus diesem Grund danke ich Ihnen auch für Ihre erneute Anfrage über das Onlineportal abgeordnetenwatch.de vom 27.06.2020, in der Sie am 8. Mai einen bundesweiten Feiertag fordern. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden antworten.

Welche Feiertage es in Deutschland gibt, fällt grundsätzlich in den Kompetenzbereich der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober wurde im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund als Nationalfeiertag festgelegt.

Ich begrüße es, wenn Bürgerinnen und Bürger sich politisch engagieren und Ihre Meinungen und Wünsche gegenüber der Politik kommunizieren. Der Deutsche Bundestag betreibt für Petitionen eigens eine Homepage (https://epetitionen.bundestag.de/), auf der Petenten einfach Petitionen starten, diskutieren und mitzeichnen können.
Das Grundgesetz legt fest, dass der Deutsche Bundestag in jeder Legislaturperiode einen Petitionsausschuss einzurichten hat. Damit ist der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einer der Verfassungsausschüsse. Neben dem Petitionsausschuss genießen nur drei weitere Ausschüsse diese herausgehobene Position: Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Verteidigung und der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union.

Insofern die Voraussetzungen erfüllt sind bittet der Petitionsausschuss, das zuständige Bundesministerium oder die zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes um Stellungnahme zu dem Anliegen der Petenten. Die Stellungnahme wird dann vom Ausschussdienst geprüft. Kann die Petition nach der Stellungnahme erfolgreich abgeschlossen werden, wird dies dem Petenten mitgeteilt. Der Petitionsausschuss beschließt, den Abschluss des Verfahrens zu empfehlen. Der Deutsche Bundestag beschließt entsprechend dieser Empfehlung. Ergibt die Beratung im Petitionsausschuss, dass die Petition insgesamt oder teilweise begründet ist, fasst der Deutsche Bundestag auf Empfehlung des Petitionsausschusses einen entsprechenden Beschluss, der der Bundesregierung übermittelt wird. Dabei sind unterschiedlich weitreichende Beschlüsse möglich, mit denen die Bundesregierung aufgefordert wird, im Sinne der Petition tätig zu werden.

Sehr geehrte Frau Bürgermeister, ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort aufzeigen zu können, dass jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit hat, sich mit ihren Anliegen an den Deutschen Bundestag und seine Mitglieder zu wenden. Hierzu ist zu empfehlen, statt Plattformen von Organisationen, direkt den Weg über das Petitionsportal des Deutschen Bundestages zu nutzen. Dies stellt sicher, dass berechtigte Anliegen durch Mitglieder des Deutschen Bundestages beraten und hinsichtlich einer möglichen Gesetzgebung Berücksichtigung finden.

Mit freundlichen Grüßen

Matern von Marschall