Frage an Matern von Marschall von Michael R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu Artikel 13 beziehungsweise dem Leistungsschutzrecht?
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht vom 21.03.2019 auf dem Onlineportal abgeordnetenwatch.de. In Ihrer Anfrage thematisieren Sie die EU-Urheberrechtsreform. Gerne möchte ich im Folgenden darauf eingehen.
Die Urheberrechtsreform auf europäischer Ebene ist das Ergebnis mehrjähriger Verhandlungen im Europäischen Parlament und zwischen den Akteuren des Triloges sowie Akteuren aus der Zivilgesellschaft. Das vorliegende Ergebnis ist ein Kompromiss, der sowohl im Europäischen Rat als auch im Europaparlament Zustimmung gefunden hat. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, durch den Abschluss von Lizenzen die Verwendung urheberrechtlich geschützten Materials zu ermöglichen. Die Verantwortung zur Lizensierung liegt dabei bei den Plattformen, deren Geschäftsmodell es ist, durch die Verbreitung der Inhalte Werbeeinnahmen zu generieren. Der Upload, etwa von Parodien, Persiflagen oder Kritik, aber auch Gifs oder Memes, ist nach der Richtlinie ausdrücklich lizenzfrei gestattet.
Die Richtlinie schafft einen Ausgleich der Interessen von Autoren, Künstlern, Kreativen, Musikern und den Nutzern der digitalen Plattformen. Das Ziel ist der Schutz geistigen Eigentums. Obgleich die Zielstellung unstrittig ist, war die Debatte der zurückliegenden Wochen und Monate extrem polarisiert und emotional aufgeladen. Der Streit über die Mittel zur Umsetzung hat in Teilen die Grenzen einer sachorientierten Debatte verlassen. Die Sorge, dass die Reform des Urheberrechts die Meinungsfreiheit in Europa gefährdet, halte ich demnach auch den realen Vorgaben der Richtlinie nicht für angemessen. Auch in Zukunft gelten in Europa die in der EU-Charta festgelegten Grundfreiheiten. Diese werden sich im Bedarfsfall auch gerichtlich durchsetzen lassen. Daran ändert auch die Urheberrechtsreform nichts.
Bei der Debatte um den Einsatz von Uploadfiltern wird es besonders auf die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie ankommen. Nach meinem Ermessen muss es das Ziel sein, keinen Anlass für die Plattformen zu geben, Upload-Filter einzusetzen. Dieser Anspruch ist im Koalitionsvertrag von CDU; CSU und SPD auch festgeschrieben. Vielmehr sollen Inhalte nach dem Prinzip „Bezahlen statt Blockieren“ hochgeladen werden. Im Einzelnen könnte dies wie folgt aussehen: Unterhalb einer Bagatellgrenze sollen Uploads von Lizenzgebühren frei sein. Oberhalb dieser Bagatellgrenze müsste die Plattform für urheberrechtlich geschützte Werke Lizenzen erwerben. Um diese Werke erkennbar zu machen, müsste der Urheber diese Werke mit einem digitalen Fingerprint kennzeichnen.
Nach der personalisierten und emotionalisierten Debatte bis zu Abstimmung im Europaparlament hoffe ich, dass wir nun zu einer sachorientierten Debatte zurückkehren können. Die Digital- und Rechtspolitiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben in diesem Sinne einen guten Lösungsvorschlag vorgelegt. Ich bin deshalb zuversichtlich, dass wir in Deutschland einen Weg gehen, der die Meinungsfreiheit stärkt und Nutzer besserstellt. Es gilt dabei: Urheberwerke müssen fair und effektiv vergütet werden und die Plattformen hierzu in die Pflicht genommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Matern von Marschall MdB