Frage an Matern von Marschall von Maren R. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
Ich hätte ein Anliegen, dass von meiner Sicht eine Lücke in unserem Versicherungssystem der Gesundheitsversichering betrifft.
Das Land sorgt durch die Beihilfe für die Gesundheitsabsicherung seiner Beamten, aber nur für die Privatversicherten Beamten. Diejenigen, die keine Möglichkeit dazu haben, zahlen den vollen Beitrag an die gesetzliche Krankenkasse und das ist teilweise einige hundert Euro mehr, bei schlechterer Leistung. Hier gibt das Land keine Unterstützung. Das finde ich sehr einseitig ausgerichtet, diskriminierend und auch ungerecht. Hierfür hätte ich gerne eine Begründung oder auch einen Ansprechpartner , der auch diese wenigen Beamten ernst nimmt ernst und dieses Anliegen an entsprender Stelle vorbringt.
Sehr geehrte Frau R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20. August 2018 über das Onlineportal abgeordnetenwatch.de, in der Sie die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung und die Beihilfe für Landesbeamte in Baden-Württemberg thematisieren.
Wie Sie richtig anmerken, ist für die Landesbeamten das Land Baden-Württemberg zuständig. Aus diesem Grund möchte ich Sie, wie von Ihnen gewünscht, gerne auf folgende mögliche Ansprechpartner hinweisen: Für die CDU-Landtagsfraktion übernimmt Herr Stefan Teufel MdL die Funktion als Sprecher für das Gebiet Gesundheit. Inhaltlich könnte auch Herr Dr. Peter Michael Bauer vom parlamentarischen Beratungsdienst ein möglicher Ansprechpartner sein, in dessen Zuständigkeitsbereich auch das Personalrecht fällt. Für die Belange der Landesbeamten ist das Innenministerium unter Landesminister Thomas Strobl eine mögliche Kontaktstelle. Grundsätzlich ist für Landesbeamte das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg in Fellbach verantwortlich bei beihilferechtlichen Fragen.
Des Weiteren sind für eine zutreffende Beantwortung Ihrer Anfrage zusätzliche Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Beschäftigungsverhältnis notwendig. Gerne möchte Ihnen im Folgenden dennoch auf Ihre Anfrage antworten.
Das Land Baden-Württemberg stellt es seinen Beamten grundsätzlich frei, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen oder sich in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) freiwillig zu versichern. Beamte können dabei, im Gegensatz zu Personen in einem Angestelltenverhältnis, unabhängig von deren Einkommen bzw. deren Besoldung generell in eine Privatversicherung wechseln, dabei haben diese den Vorzug sich aufgrund des Beihilfeanspruchs nur zu 50 % privat versichern zu müssen. Dieser Wechsel ist für die große Mehrheit der Beamten in der Regel mit finanziellen Vorteilen sowie einer aktuell vermeintlich besseren Gesundheitsversorgung verbunden. In manchen Fällen, wie beispielsweise bei dem Status Beamter auf Widerruf oder bei gesundheitlichen Vorerkrankungen, kann ein Wechsel in die PKV jedoch auch nachteilig sein. Gleichwohl gilt, dass unabhängig vom Status des Beamten (wie Beamter auf Widerruf, Beamter auf Probe oder Beamter auf Lebenszeit), der Beamte die Kosten für eine gesetzliche Krankenkasse alleine zu tragen hat. Ebenfalls stehen allen Beamten, egal ob in der PKV oder der GKV versichert, die Beihilfeleistungen zu. Hierbei kann nicht von einer Ungleichbehandlung gesprochen werden.
Sehr geehrte Frau R., um Ihren Fall gesondert betrachten zu können fehlen mir leider Informationen, die Sie zurecht in Ihrer öffentlichen Anfrage nicht preisgegeben haben. Zur besseren Einschätzung wären beispielsweise Ihr Beamtenstatus und gegebenenfalls Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand notwendig. Gerne können Sie sich daher nochmals nichtöffentlich unter der E-Mail matern.vonmarschall@bundestag.de an mich wenden. Ebenfalls seien Ihnen nochmals die oben genannten Ansprechpartner empfohlen.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
Ihr Matern von Marschall, MdB