Portrait von Matern von Marschall
Matern von Marschall
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Matern von Marschall zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Eugen F. •

Frage an Matern von Marschall von Eugen F. bezüglich Finanzen

Die Änderung des Parteiengesetzes (PartG) schein ihnen ein Herzens-Anliegen zu sein, weshalb sie sicherlich die schnelle Abstimmung noch am Freitag gerne mit ihrer Stimme unterstützt haben. Halten sie die CDU und ihren Koalitionspartner SPD für unterfinanziert ?

Portrait von Matern von Marschall
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Erhöhung der Obergrenze staatlicher Zuschüsse für Parteien thematisieren. Gerne möchte ich Ihnen im Folgenden darauf antworten.

Die politischen Parteien leisten nach unserer Verfassungsordnung einen wesentlichen Beitrag zur politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger. Die Parteien haben in den vergangenen fast 70 Jahren wesentlich zum Erfolg und zur Stabilität der Bundesrepublik Deutschland beigetragen. Noch nie in unserer Geschichte hatten wir ein besseres politisches System, daran möchte ich vorab erinnern.

Der sparsame Umgang mit Steuermitteln ist mir ein großes Anliegen. Eine erweiterte Finanzierung von Parteien muss deshalb gut begründet sein. Die Rahmenbedingungen für die Aufgabenerfüllung haben sich für die Parteien in den letzten Jahren erheblich verändert. Das gilt vor allem für die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Prozess der politischen Willensbildung. Ohne hohe Einstiegs- und Betriebsinvestitionen ist die politische Interaktion in einem völlig veränderten medialen Umfeld mit sozialen Medien und ständig zu aktualisierenden Internetauftritten nicht leistbar. Hinzu kommen die Herausforderungen, kommunikativen Angriffen, die auf gezielte Desinformation setzen, zu begegnen. Gleichzeitig entsteht erhöhter Aufwand durch innerparteiliche Beteiligungsinstrumente ebenso wie erhöhte Transparenz- und Rechenschaftsanforderungen an Parteien.

Damit die Parteien weiterhin ihrem Verfassungsauftrag nachkommen können, ist nunmehr vorgesehen, die Obergrenze staatlicher Zuschüsse für alle Parteien zusammen von bisher rund 165 Millionen Euro auf 190 Millionen Euro jährlich anzuheben, also etwa 3€ pro Wahlberechtigten. Künftige Anpassungen erfolgen wie bisher nach dem Preisindex. Dabei gilt weiter der Grundsatz, dass der Anteil der staatlichen Parteienfinanzierung die Hälfte der Gesamteinnahmen einer Partei nicht überschreiten darf.

Parteien müssen frei und unabhängig vom Staat sein. Dazu sollen sie sich dauerhaft um die Unterstützung von Bürgern, Unternehmen und gesellschaftlichen Gruppen bemühen. Gerade in einer Zeit, in der demokratische Strukturen vielseitig unter Druck geraten, ist es aber essentiell, dass Parteien auch mit den neuen Herausforderungen finanziell Schritt halten zu können.

Gerade auch mit Blick auf andere Länder, in denen die Parteien sich zu weiten Teilen und oft auch intransparent von Großspenden von Privatpersonen und Unternehmen finanzieren, bin ich sehr froh, dass die Parteien in der Bundesrepublik vor allem von Ihren Mitgliedern und der öffentlichen Hand getragen werden. Meinen Bundestagswahlkampf im Wahlkreis Freiburg habe ich jeweils im Übrigen voll und ganz aus eigenen Mitteln sowie Spenden finanziert.

Ich hoffe, sehr geehrter Herr F., Ihnen mit dieser Antwort behilflich gewesen zu sein und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Ihr Matern von Marschall, MdB