Frage an Matern von Marschall von Ulrich R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Lieber Herr von Marschall,
als bisheriger Leiter einer Grundschule liegt mir die Bildungspolitik besonders am Herzen. Werden Sie sich im Fall Ihrer Wiederwahl für eine stärkere Kooperationsmöglichkeit des Bundes im Bereich der Bildung (z.B. Ausbau Ganztagsschulen, Unterstützung der Kommunen für eine befriedigende Unterhaltung der Schulgebäude) einsetzen? Würden Sie ggf. eine Grundgesetzänderung zu diesem Zweck unterstützen?
Vielen Dank für Ihre Antwort - vielleicht ja auch persönlich bei einem Wahlkampfauftritt.
Ihr U. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage! Bildung ist Länderkompetenz und soll es nach meiner Ansicht auch bleiben. Es hat sich gezeigt, dass CDU-regierte Länder durchaus in der Lage sind, qualitativ hochwertige Bildung zu gewährleisten. Ich sehe, dass wichtige Reformen in vielen Bundesländern nicht durchgesetzt werden, dies ist vor allem in Ländern ohne Regierungsbeteiligung der CDU der Fall.
Zwar befürworte ich die Kooperation zwischen Bund und Ländern, den Ländern darf aber nicht ohne weitere Bedingungen Geld geschenkt werden. Die Vergangenheit zeigt auch, dass die Länder es oftmals nicht einmal schaffen, die bereitgestellten Gelder abzurufen. Durch konkrete Förderung wird sichergestellt, dass das Geld dort ankommt, wo es wirkt.
Ich plädiere deshalb für projektbezogene Kooperationen. Das unionsgeführte Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Ländern mit dem „Digitalpakt“ 5 Mrd. Euro in Aussicht gestellt. Damit sollen über einen Zeitraum von fünf Jahren die rund 40.000 Grundschulen, weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsschulen in Deutschland mit digitaler Ausstattung versorgt werden.
Hier wird der digitale Ausbau der Schulen vom Bund massiv gefördert. Die CDU strebt an, dass sich die Länder verpflichten, für PC-Anschluss und PC-Ausstattung gemeinsame technische Standards umzusetzen und stellt dafür Gelder bereit. Sie sollen auch gemeinsame pädagogische Konzepte erstellen. Die zuständigen Lehrer sollen dann die notwendige Aus- und Fortbildung erhalten.
Im Rahmen der Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems wurde erst in diesem Sommer das Grundgesetz geändert. Der Bund hilft nun finanzschwachen Kommunen mit 3,5 Mrd. Euro bei Schulsanierungen.
Darüber hinaus werden wir uns für einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Grundschulalter einsetzen.
Die unionsgeführte Regierung hat den Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung seit 2005 um über 130 Prozent gesteigert. Wir investieren in Bildung und kooperieren mit den Ländern in einem nie zuvor bekannten Umfang. Für Probleme im Schulbereich müssen deshalb die Länder verantwortlich gemacht werden.
Mit besten Grüßen,
Ihr Matern von Marschall