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Matern von Marschall
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Frage von Georg S. •

Frage an Matern von Marschall von Georg S.

Sehr geehrter Herr von Marschall,

blöderweise habe ich Sie gewählt - obwohl mir bewusst war, dass dadurch zusätzliche Überhangs- und Ausgleichsmandate entstehen würden, die vom Steuerzahler zu alimentieren sind.
Was gedenken Sie zu tun, damit sich die Zahl der Abgeordneten auf ein erträgliches Maß von ca. der Hälfte reduziert?

Mit freundlichen Grüßen
Georg Schlemmer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schlemmer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Bundeswahlgesetz. Auch ein herzliches Dankeschön, dass Sie mir bei der letzten Bundestagswahl Ihre Stimme gegeben haben.
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) war eine Änderung des Bundeswahlgesetzes notwendig geworden. Das sogenannte negative Stimmgewicht war verfassungswidrig und musste vermieden werden.
Daraufhin legten 2013 die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vor. Die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes, ein Verfahren zum Ausgleich der Überhangmandate zu schaffen, wurde darin umgesetzt. Alle Direktmandate sind künftig durch Zweitstimmen unterlegt, so dass im Ergebnis keine Überhangmandate mehr anfallen. Damit kann künftig auch auf eine gesonderte Regelung zum Ausscheiden bei Überhangkonstellationen verzichtet werden.
In der derzeitigen 18. Wahlperiode (WP) gibt es 631 Abgeordnete, in der 17. WP waren es 622 Abgeordnete und in der 14. WP sogar 669 Abgeordnete. Demnach hat sich der Bundestag im Vergleich zu vorherigen Wahlperioden nicht allzu stark erweitert. Die befürchtete erhebliche Vergrößerung des Parlaments ist ausgeblieben. Unter einer zukünftig anders gelagerten Konstellation des Wahlergebnisses könnte sich die Anzahl der Abgeordneten aber deutlich erhöhen. Um dies vorzubeugen, hat unser Bundestagspräsident Norbert Lammert eine weitere Änderung des Wahlrechts angeregt. Diese Position unterstütze ich.

Herzliche Grüße

Matern von Marschall