Frage an Matern von Marschall von Bernhard S. bezüglich Soziale Sicherung
Mir pers. die wichtigste Frage: Was werden sie gegen die unsozialen Mieterhöhungen unternehmen? Wir, meine Frau und ich bekommen nur eine kleine Erwerbsminderungsrente, die leider nicht so steigt wie momentan die Mieten.
Sehr geehrter Herr Schindele,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mietpreiserhöhung. Bitte haben Sie Verständnis, dass meine Antwort aufgrund der langen Koalitionsverhandlungen längere Zeit in Anspruch genommen hat.
Wir haben uns in den Verhandlungen darauf geeinigt, dass wir uns verstärkt dafür einsetzen, dass die Mieten bezahlbar bleiben. Hierzu haben wir in unserem Koalitionsvertrag nachfolgendes festgeschrieben (Seiten 114/115):
"Bezahlbare Mieten: Damit Wohnraum insbesondere in Städten mit angespannten Wohnungsmärkten bezahlbar bleibt, räumen wir den Ländern für die Dauer von fünf Jahren die Möglichkeit ein, in Gebieten mit nachgewiesenen angespannten Wohnungsmärkten bei Wiedervermietung von Wohnraum die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu beschränken.
Erstvermietungen in Neubauten sowie Anschlussvermietungen nach umfassenden Modernisierungen sind davon ausgeschlossen. Die mögliche Wiedervermietungsmiete muss mindestens der bisherigen Miethöhe entsprechen können. Die Ausweisung dieser Gebiete durch die Länder soll an die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zur Behebung des Wohnungsmangels in den Gebieten gekoppelt werden. Es bleibt bei der geltenden Regelung zur Begrenzung von Erhöhungen der Bestandsmieten auf 15 Prozent bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (sog. "Kappungsgrenze") in von den Ländern ausgewiesenen Gebieten innerhalb von drei Jahren."
Weiter setzen wir auf eine "Wiederbelebung des Sozialen Wohnungsbaus. Wir unterstützen die hierfür zuständigen Länder bis Ende 2019 mit jährlich 518 Mio. Euro. Zugleich erwarten wir von den Ländern, dass sie diese Mittel zweckgebunden für den Bau neuer Sozialwohnungen, neue Sozialbindungen sowie für die sozialverträgliche Sanierung des Wohnungsbestandes einsetzen und diese Vorhaben zusätzlich mit eigenen Mitteln unterstützen. (...) Um Menschen mit geringeren Einkommen direkt zu helfen und gutes Wohnen zu ermöglichen, wollen wir die Leistungen des Wohngeldes weiter verbessern, indem wir Leistungshöhe und Miethöchstbeträge an die Bestandsmieten- und Einkommensentwicklung anpassen."
Die Bundesregierung hat nun beschlossenen, die Städtebauförderung auf jährlich 700 Mio. Euro aufzustocken. Damit gehen wir über das bisherige Ziel unseres Koalitionsvertrages hinaus und setzen weitere Impulse für den Wohnungsbau.
Aufgrund der Zuspitzung in manchen Regionen, werden wir auch das Thema Mietpreiserhöhungen noch in 2014 im Parlament behandeln, um auch hier Verbesserungen zu schaffen.
Unseren Koalitionsvertrag können Sie unter
https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdfabrufen.
Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten
konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Matern von Marschall, MdB