![Martina Stamm-Fibich Portrait von Martina Stamm-Fibich](/sites/default/files/styles/politician_teaser_xsmall/public/politicians-profile-pictures/2017_04_mstammfibich_portrait8648.png?itok=d_kKiiyw)
Ich beschäftige mich nun schon seit fast zehn Jahren mit der Thematik und erlebe derzeit, dass sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte ernsthaft mit der Erkrankung ME/CFS befassen
Marco Leibetseder / editorial247.com
Ich beschäftige mich nun schon seit fast zehn Jahren mit der Thematik und erlebe derzeit, dass sich immer mehr Ärztinnen und Ärzte ernsthaft mit der Erkrankung ME/CFS befassen
Ja, wer freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, kann aus der GKV austreten und sich privat versichern.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bearbeitet jährlich weit über 10.000 Petitionen. Um dies gewährleisten zu können, gibt es ein paar Grundregeln des Petitionswesens, die zwar eine Veröffentlichung einer Petition verhindern können aber gleichzeitig ihre Bearbeitung weiter ermöglichen.
Ich sehe in der Bezeichnung freiwillig Versicherte keinen Widerspruch. Denn freiwillig bedeutet, dass sich die betroffene Person entschieden hat, freiwillig in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben.
Deshalb wird Deutschland den Fall von Mahsa Jina Amini vor den UN-Menschenrechtsrat bringen. Mit unseren Partnern in der EU sprechen wir aktuell über weitere Konsequenzen. Dazu gehören auch gezielte Sanktionen gegen Verantwortliche.
Mit dieser Geschlossenheit hat Wladimir Putin nicht gerechnet