Werden Sie sich für eine Verbotsprüfung der AfD einsetzen?
Die AfD vertritt eine verfassungsfeindliche Haltung und fordert unter dem Begriff „Remigration“ die massenhafte Abschiebung von Menschen nach ethnischen Merkmalen, auch von deutschen Staatsbürgern wie das jüngste Treffen in Potsdam gezeigt hat.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren das schärfste Schwert unserer Demokratie bereit. Stellt das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an. Dementsprechend sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei in einer Demokratie, die maßgeblich durch den parteipolitischen Diskurs lebt, hoch. Eine Partei kann durch das Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Wie in jedem anderen gerichtlichen Verfahren müssen auch in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht werden. Hierfür sind die Antragsberechtigten auch auf die Ermittlungen hierzu berufener staatlicher Institutionen angewiesen. Seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend sammelt das Bundesamt für Verfassungsschutz Informationen über Bestrebungen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Aufgrund ihrer immer deutlicher zu Tage tretenden Haltung, wird auch die AfD als Gesamtpartei in diesem Sinne als Verdachtsfall geführt.
Die SPD-Bundestagsfraktion und ich setzen großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz. Wir werden deshalb die weiteren Erkenntnisse bzw. belastbaren Beweise aus dieser Beobachtung abwarten, bevor wir als Fraktion entscheiden, ob wir uns für die Beantragung eines Verbots der AfD einsetzen. Bis dahin muss unser primäres Ziel jedoch sein, die AfD politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.