Ich bin von einer dieser maßgeblich verunreinigten Chargen (Charge FP 1972) betroffen? Was nun? Was wird unternommen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage zu möglicherweise verunreinigten Chargen von COVID 19-Impfstoffen und zum weiteren Vorgehen.
Ihre Frage hat auch die AfD-Fraktion des Deutschen Bundestages beschäftigt und sie hat dazu eine kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt: Drucksache 20/8771 (bundestag.de)
Nun liegt mir die Antwort der Bundesregierung (Drucksache 20/9033 (bundestag.de)) vor und ich kann Ihnen Folgendes antworten.
„Gemäß § 32 Arzneimittelgesetz (AMG) darf die Charge eines Impfstoffs in Deutschland nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI), geprüft und freigegeben wurde. Mit der Zulassung eines Impfstoffs wird festgelegt, welche Spezifikationen welcher Parameter vor der Freigabe jeder einzelnen Impfstoffcharge durch den Hersteller erfüllt werden müssen. Nur wenn die erforderlichen Spezifikationen eingehalten wurden, kann der Hersteller eine Chargenfreigabe der Arzneimittelprüfbehörde erhalten. Im Fall zentral zugelassener Impfstoffe, wie den COVID-19-mRNA-Impfstoffen, ist die zuständige Arzneimittelprüfbehörde das für die behördliche Chargenprüfung des jeweiligen Impfstoffs vorgesehene amtliche Arzneimittelkontrolllabor (Official Medicines Control Laboratory - OMCL) im europäischen OMCL Netzwerk.“
Die Messung von Restmengen an Desoxyribonukleinsäure (DNA) gehört nicht zu den Testungen.
DNA wird zur Herstellung der mRNA-Impfstoffe verwendet. Deshalb verbleiben Rückstände von DNA in den fertigen Impfstoffen. Der zulässige Grenzwert liegt bei 10 ng/Dosis.
Analyseergebnisse, die auf Rückstände von DNA verweisen, hat Herr Dr. Kirchner veröffentlicht. Zu den Vorwürfen von Herrn Dr. Kirchner äußert sich das BMG wie folgt:
„Die Herkunft der von Herrn Dr. Kirchner getesteten Impfstoffdosen ebenso wie die angewendeten Testmethoden sowie deren Validierung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Für einen Teil der mit den Analyseergebnissen von Herrn Dr. Kirchner mitgeteilten Chargenbezeichnungen hat es weder eine europäische noch deutsche Freigabe gegeben. Teilweise seien die getesteten Chargen nach Mitteilung von Herrn Dr. Kirchner auch abgelaufen gewesen.“
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich, MdB