Frage an Martina Stamm-Fibich von Angela S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
bei mir wurde ein CoV-Test abgenommen. Das Ergebnis werde frühestens in 14 Tagen vorliegen (laut KVB und Gesundheitsamt).
Welchen Sinn ergibt die Diskussion um eine Corona-App, wenn Testergebnisse so spät vorliegen, dass die Nachverfolgung der Kontaktpersonen kaum noch rechtzeitig erfolgen kann?
Wird es einen Untersuchungsausschuss geben, zur Ermittlung der Versäumnisse des Bundesgesundheitsministeriums bis Anfang März (zu spät Schutzausrüstung, Testkapazitäten und Prozesse nicht geordnet, verheerende Kommunikation, Großveranstaltungen zu spät erst untersagt?)
Vielen Dank und herzliche Grüße,
Angela Schmidt, Möhrendorf
Sehr geehrte Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de vom Freitag, den 3. April 2020.
Die aktuelle Testkapazität liegt bei mehr als 350.000 Tests pro Woche. In der Regel beträgt die Dauer von der Probenentnahme bis zur Mitteilung der Ergebnisse zwischen 24 und 48 Stunden. Laut dem Robert-Koch-Institut gibt es jedoch lokale Unterschiede, ob genügend Corona-Tests gemacht werden können oder nicht. Es kann daher an einigen Orten zu Engpässen kommen, was sich auch auf die Dauer bis zum Vorliegen der Ergebnisse auswirken kann.
Sie haben Recht, dass 14 Tage bis zur Mitteilung der Ergebnisse zu lang sind. Das Gesundheitsamt Erlangen-Höchstadt und die Kassenärztliche Vereinigung Bayern (KVB) befinden sich diesbezüglich aktuell in einem engen Abstimmungsprozess um die Organisation der Tests weiter zu verbessern.
Da die Testergebnisse in der Regel jedoch früher vorliegen, kann ein digitales Tool dabei helfen die Infektionsrate drastisch abzusenken. Die Voraussetzung ist, dass sich genügend Bürgerinnen und Bürger an der Nutzung solcher Tools beteiligen. Die Erfahrungen aus Südkorea und Taiwan zeigen, dass die Ausbreitung des Virus mit Hilfe digitaler Werkzeuge effektiv verlangsamt werden kann. Es wäre fatal, wenn Deutschland diese Chance nicht nutzen würde.
Aktuell befinden sich mehrere technische Lösungen in der Erprobung. Mir ist dabei besonders wichtig, dass die digitalen Werkzeuge, die aktuell zur Diskussion stehen ausreichend sicher sind. Es handelt sich um äußerst sensible Daten, deren Sicherheit gewährleistet sein muss. Die Privatsphäre der Menschen muss unter allen Umständen geschützt bleibt.
Darüber hinaus muss auch klar sein, dass die Nutzung einer solchen App auf Freiwilligkeit basiert. Wie die Justizministerin Christine Lamprecht (SPD) klar gesagt hat, wäre eine verpflichtende Nutzung von mobilen Tracking-Daten ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, den die SPD in keinem Fall unterstützen wird.
Noch ein Wort zu Ihrer Grundsatzkritik am Krisenmanagement der Bundesregierung: Ich stimme mit Ihrer Bewertung der Situation nicht überein. Die Bundesregierung hat bislang gute Arbeit geleistet, was sich insbesondere auch an der niedrigen Mortalitätsrate in Deutschland zeigt. Wir haben darüber hinaus eine Reihe von Gesetzen erlassen, welche die wirtschaftlichen Folgen der Krise abfedern und eine gute Versorgung von COVID-19-Patientinnen und Patienten gewährleisten.
Es ist aber leider so, dass viele der nun greifenden Mechanismen durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) im Vorhinein festgelegt sind. Wir lernen gerade, dass es hier einige Regelungen gibt, die verbesserungsfähig sind. Das betrifft insbesondere auch die Kompetenzuweisung zwischen Bund und Ländern. Diese Aufgabe werden wir aber zeitnah angehen.
Einen Untersuchungsausschuss halte ich daher nicht für notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich