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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Gerhard G. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Gerhard G. bezüglich Wirtschaft

Wie ist Ihre Haltung zu den Themen undemokratische und unfaire Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, JEFTA etc.) und zentrales Lobbyregister und wie haben bzw. werden Sie bei zukünftigen Bundestagsabstimmungen votieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Position zu Freihandelsabkommen und der Einführung eines zentralen Lobbyregisters. Ich möchte an meine Antwort auf Ihre Frage aus dem Jahr 2014 bezüglich des Freihandelsabkommens mit Kanada (CETA) anschließen.

Der teilweise völlige Ausschluss der Öffentlichkeit von den Verhandlungen zu TTIP und CETA war falsch. Der beste Rahmen für solche Verhandlungen sind die Vereinten Nationen mit ihren Organisationen für Arbeit (ILO), Handel (UNCDAT) und Entwicklung (UNIDO), sowie die Welthandelsorganisation (WTO).

Grundsätzlich befürworte ich Handel – er muss jedoch fair gestaltet sein. Wenn Handelsabkommen jedoch so umgesetzt werden, dass er zu Lasten von kleinen und mittleren Unternehmen, Umwelt- und Sozialstandards oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geht, lehne ich ihn ab. Es darf auch keinerlei Sondergremien geben, die Handelsverträge ohne demokratische Kontrolle interpretieren und fortschreiben können. Plumper Protektionismus, wie ihn derzeit die Trump-Regierung in den Vereinigten Staaten von Amerika betreibt, nützt langfristig niemandem, schadet dafür aber uns allen.

Unser Anspruch muss es sein, den weltweiten Handel gerecht zu gestalten. Wir sollten zum Beispiel auch die Handelsabkommen mit den afrikanischen Staaten neu diskutieren, damit wir dort nicht die regionale Entwicklung zerstören. Es ist ein riesiger Fehler die dortige Landwirtschaft nicht besser zu schützen und mit europäisch subventionierten Billig-Exporten die lokale Wirtschaft in die Knie zu zwingen. Wenn wir auf europäischer Ebene solche Handelspolitik betreiben, brauchen wir uns nicht über die vielen zu Menschen wundern, die in ihrer Heimat keine Perspektive mehr sehen und zu uns fliehen.

Der Beschluss des SPD-Konvents vom 19.09.2016 enthält eine inhaltlich gute Bewertung des damals vorliegenden CETA-Vertragsentwurfes. Die SPD hat deutlich gemacht, dass die damals vorliegende Fassung des Vertrags wichtige von uns formulierte rote Linien reißt und CETA so für uns nicht zustimmungsfähig ist.

Wie Sie wissen, habe ich am 22.09.2016 dem Antrag der Koalitionsfraktionen zugestimmt, mit dem wir die Bundesregierung aufgefordert haben, den Bundestag weiterhin über die Verhandlungen mit Kanada zu informieren und im Rat der Europäischen Union das Ratifizierungsabkommen zu eröffnen. Dieser Beschluss ist keine Zustimmung zu CETA in der damals vorliegenden Fassung gewesen. Mir ging es vor allem darum, die Verhandlungen weiter zu führen und Verbesserungen zu erreichen. Denn wer nicht verhandelt, hat schon verloren.

Transparenz ist wichtig für unsere Demokratie. Für mehr Transparenz ist auch ein verpflichtendes Lobbyregister beim Bundestag sinnvoll. Wir wollen es per Gesetz einrichten. Die Öffentlichkeit soll darüber Auskunft erhalten, welche Interessenvertretung mit welchem Budget für wen tätig ist. Bereits im Regierungsprogramm 2013 hatte die SPD ein verbindliches Lobbyregister gefordert: „Damit Entscheidungsprozesse nachvollziehbar werden, wollen wir ein Lobbyregister beim Deutschen Bundestag einrichten.“

Leider hat unser Koalitionspartner CDU/CSU einen entsprechenden Beschluss des Bundestages in dieser Legislatur verhindert. Wie wichtig solche Transparenz-Regelungen sind, zeigen auch die aktuellen Enthüllungen zum Diesel-Skandal und der engen personellen Verflechtung zwischen Automobilwirtschaft und CDU/CSU als Regierungsparteien. Vor dem Hintergrund dieses Skandals wird die vehemente Ablehnung zusätzlicher Transparenz auch im Bundestag durch die Unionsparteien nachvollziehbarer – und noch erschreckender. Denn dieser Skandal offenbart den Grund für die ablehnende Haltung der Unionsparteien zu deutlich mehr Transparenz.

Trotzdem konnten wir in dieser Legislatur Verbesserungen bei der Transparenz der parlamentarischen Arbeit erreichen: Der Ältestenrat hat am 18.02.2016 beschlossen, das Hausausweisverfahren für Interessenvertreterinnen und -vertreter ab sofort zu ändern. Demnach ist es nicht mehr möglich, über die bisher dafür zuständigen Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und -geschäftsführer der Fraktionen Hausausweise zu beantragen. Von den Fraktionen können jetzt nur noch politische Parteien und Stiftungen gegenüber der Bundestagsverwaltung benannt werden, bei denen ein parlamentarisches Interesse an der Erteilung eines Hausausweise besteht.

Aus Sicherheitsgründen wurde vereinbart, die Hausausweisanzahl deutlich zu verringern. Zukünftig werden Verbände, die in der im Bundesanzeiger veröffentlichten Verbandsliste aufgeführt sind und eine Repräsentanz am Sitz des Bundestages haben, nur noch bis zu zwei Hausausweise über die Ausweisstelle des Deutschen Bundestages beantragen können. Die Verbände müssen zu diesem Zweck bei der Bundestagsverwaltung darlegen, dass nicht nur gelegentlich Zutritt erforderlich ist. Für gelegentliche Besuche bleibt die Möglichkeit des Zutrittes mit einem Tagesausweis bei Hinterlegung eines amtlichen Ausweises an der Pforte.

Auch große Parteispenden bergen immer die Gefahr, Abhängigkeiten zu erzeugen. Es ist kein Zufall, dass gerade die Unionsparteien und die FDP die größten Spenden aus der Wirtschaft erhalten. Deshalb ist es richtig, dass sie offen deklariert werden müssen. Für Parteispenden wollen wir künftig zunächst eine jährliche Höchstgrenze von 100.000 Euro pro Spender einführen. Auch Sponsoring muss per Gesetz geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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