Frage an Martina Stamm-Fibich von Uwe S.
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
die ganze Diskussion um Fracking auf höchster politischer Ebene scheint sich stärker an den Interessen der "Frackenden" denn an den Interessen der Bevölkerung hinsichtlich Gesundheits- und Umweltschutz zu orientieren.
Selbst wenn konventionelles Fracking aktuell (noch!) erlaubt ist, macht das die Sache doch angesichts der nunmehr bekannten Risiken nicht besser.
Meine Fragen:
1) Welchen Sinn macht aus Ihrer Sicht die Unterscheidung in konventionelles und unkonventionelles Fracking, wenn die Auswirkungen für Mensch und Umwelt prinzipiell bei beiden Verfahren gleich sind? Oder sehen Sie das anders?
2) Was sprich gegen ein generelles Verbot - außer eine starke Lobby auf Seiten der "Fracker"?
3) Wie stehen Sie in diesem Zusammenhang zu den auch bei "konventionellen Fracking" bestehenden Risiken im Vergleich zum "unkonventionelle Fracking"?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Sauer
Sehr geehrter Herr Sauer,
vielen Dank für Ihre Anfrage und die darin enthaltenen Fragen zum Thema Fracking. Sie sprechen in Ihrer Anfrage die Risiken von konventionellem und unkonventionellem Fracking an.
Für die SPD insgesamt und mich persönlich war immer klar, dass Trinkwasserschutz im Speziellen und Wasserschutz im Allgemeinen nicht verhandelbar sind. Mit den nun verabschiedeten Beschlüssen haben wir als SPD-Fraktion bestätigt, dass dies, ebenso wie der Schutz der menschlichen Gesundheit, Vorrang hat vor wirtschaftlichen Interessen. Die nun gefundenen Regelungen zum Fracking sind ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Einerseits gibt es nun ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Deutschen Bundestag überprüft werden soll und nur mit einer Mehrheit aufgehoben werden kann. Andererseits dürfen nur maximal vier Probebohrungen bis dahin durchgeführt werden, die von den jeweiligen Bundesländern jedoch untersagt werden können. Überdies wird Fracking auch in Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein verboten.
Schon seit den 1960er Jahren wird mithilfe des konventionellen Frackingverfahrens in Niedersachsen Erdgas gefördert. Bisher musste vor der Genehmigung von konventionellem Fracking keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das haben wir nun geändert und somit die schärfsten Regelungen im europäischen Vergleich eingeführt. Die Unterschiede zwischen dem konventionellen und unkonventionellen Fracking sind grundlegend. Auch die herkömmliche Erdgasförderung ist mit Risiken verbunden. Allerdings mit wesentlich geringeren als das unkonventionelle Fracking. Deshalb haben wir Beschlüsse zum Wohle von Mensch und Natur gefasst – und zwar nicht nur mit dem Verbot von unkonventionellem Fracking, sondern auch mit der darüberhinausgehenden Einschränkung des konventionellen Frackings und der Einführung einer verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfung mit zwingender Öffentlichkeitsbeteiligung. Überdies werden im Hinblick auf die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt bereits bestehende Regeln für konventionelle Erdgas- und Erdölförderung weiter verschärft. Neben der bereits erwähnten Umweltverträglichkeitsprüfung werden die Schutzgebiete, in denen kein konventionelles Fracking durchgeführt werden darf, ausgeweitet. Zu diesen Schutzgebieten zählen beispielsweise Wasser- und Heilquellenschutzgebiete, Einzugsgebiete von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung, Naturschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete. Zu letzteren gehört zum Beispiel auch der Staatsforst Mark im Landkreis Erlangen. Außerdem ist der Stand der Technik einzuhalten, die Integrität des Bohrlochs sicherzustellen, ein seismologisches Basisgutachten in Erdbebenzonen 1 bis 3 zu erstellen sowie die Methanfreisetzung zu überwachen. Alle soeben dargelegten Maßnahmen und Auflagen dienen dem besseren Schutz von Mensch und Natur. Zudem haben wir als SPD endlich Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, die zuständigen Genehmigungsbehörden, die in diesem Bereich tätigen Unternehmen und deren Mitarbeiter geschaffen. Ein grundlegendes Verbot auch von konventionellem Fracking erachte ich jedoch als nicht sinnvoll, da sonst die Erdgasförderung in Deutschland gänzlich zum Erliegen kommen würde.
Insgesamt waren wir als SPD sehr erfolgreich in den Verhandlungen der neuen Regelungen. Für Deutschland ist das Gesetzespaket ein Stoppschild für Fracking wie von der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger gefordert.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und Ihnen meine Positionen plausibel darlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich