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Martina Stamm-Fibich
SPD
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Frage von Nicklas W. •

Frage an Martina Stamm-Fibich von Nicklas W. bezüglich Innere Sicherheit

Wie werden Sie zu dem Thema Vorratsdatenspeicherung abstimmen und warum?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Herr Wiegandt,

vielen Dank für Ihr Interesse am sehr komplexen Thema der Vorratsdatenspeicherung.

Bis das Gesetz zur Abstimmung steht, nutze ich die Zeit, um mir eine abschließende Meinung zu bilden. Dafür nehme ich an unterschiedlichen Gesprächsformaten im und um den Bundestag teil. Natürlich nehme ich auch gerne die Anregungen der Bürgerinnen und Bürger mit in meinen Entscheidungsprozess auf.

Im Vergleich zu der vom Bundesverfassungsgericht verworfenen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung ist der von Justizminister Heiko Maas vorgelegte Straftatenkatalog deutlich reduziert worden. Um die Grundrechte der Betroffenen auf Datenschutz und Schutz ihrer Privatsphäre zu wahren, ist der Datenabruf nur zur Verfolgung von schwersten Straftaten möglich. Darüber hinaus müssen die Betroffenen grundsätzlich über jeden Abruf informiert werden. Nach Ablauf der Speicherfrist von zehn bzw. vier Wochen müssen die gespeicherten Daten gelöscht werden. Verstöße gegen die Löschpflichten oder die Weitergabe von Daten haben strenge Sanktionen für die Dienstanbieter zur Folge. Daten von Berufsgeheimnisträgern wie Journalisten, Anwälten oder Ärzten unterliegen einem Verwertungsverbot. Dies gilt auch bei Zufallsfunden.

Zudem enthalten die Leitlinien eine datenschutzrechtliche Verbesserung zur geltenden Rechtslage: Das Gesetz wird die Befugnis der Ermittlungsbehörden zum Abruf der genannten Daten abschließend regeln.

Ich denke diese Leitlinien des Gesetzes sind eine gute Grundlage für die weitere Debatte und das anstehende parlamentarische Verfahren. Die SPD-Bundestagsfraktion wird dafür Sorge tragen, dass sich die obigen Grundsätze ohne Ausnahmen und Abstriche auch in den gesetzlichen Detailregelungen wiederfinden. Wir sind uns sicher, dass am Ende ein ausgewogener Kompromiss stehen wird. Deutschland hätte damit die strikteste Regelung zur Speicherung von Verkehrsdaten in ganz Europa.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Stamm-Fibich

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