Frage an Martina Stamm-Fibich von Daniel M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Stamm-Fibich,
sehen Sie durch das Zugangserschwernisgesetz in seiner derzeitigen Form das Grundgesetz verletzt?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Herr Michalik,
vielen Dank für Ihre Frage.
Nein, ich sehe das Grundgesetz durch das Zugangserschwerungsgesetz nicht verletzt.
Mit dem Gesetz wird das Ziel verfolgt, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet zu erschweren. Die Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Thema. Das dürfte weitgehend unbestritten sein.
Bereits nach heutiger Rechtslage werden Kinderpornografie-Seiten, die sich auf deutschen Servern befinden, von den Internetprovidern heruntergenommen, sobald sie eine entsprechende Aufforderung des BKA erhalten. Ein solches hoheitliches Handeln des BKA ist im Ausland nicht möglich. Nur deshalb stellt sich die Frage nach Zugangssperren. Es geht hierbei aber nicht um eine Internetzensur – es geht um die Bekämpfung krimineller Handlungen in einem ganz besonders gelagerten Fall.
Uns ist bekannt, dass versierte Nutzer diese Sperrung technisch umgehen können. Es kommt aber darauf an, die Hemmschwelle auch im Internet deutlich zu erhöhen. Dem dient neben der Sperrung einzelner Seiten die Umleitung auf eine „Stopp“- Seite mit entsprechenden Informationen.
Mit dem nun beschlossenen Gesetz wurde der ursprüngliche Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium ganz wesentlich überarbeitet und verbessert, wobei die SPD-Bundestagsfraktion ihre wichtigsten Änderungsvorschläge in den Verhandlungen mit der Unionsfraktion durchsetzen konnte. Wir haben damit auch die wesentlichen Kritikpunkte, die sich aus der Bundestagsanhörung und der Stellungnahme des Bundesrates ergeben haben, positiv aufgegriffen.
Ich verstehe die Kritikpunkte, die diesem Gesetz entgegen gebracht werden und sehe dies auch selber durchaus kritisch. Es darf nicht zu Einschränkungen von Freiheitsrechten für den Nutzer im Internet führen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und ein rechtswidriges Verhalten dort muss selbstverständlich ebenfalls strafbar sein oder zivilrechtlich verfolgt werden. Dennoch muss ausgeschlossen werden, dass es zu Sperrungen beliebiger anderer Internetseiten kommt. Ich denke das beschlossene Gesetz ist ein guter Kompromiss auf diesem Weg.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Stamm-Fibich