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Martina Renner
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Frage von Michael H. •

Frage an Martina Renner von Michael H. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Renner,

die gegenwärtig, angeblich zur Eindämmung einer Pandemie, verordneten Zwangsmaßnahmen basieren ganz offensichtlich auf mehr als fragwürdigen, zumindest jedoch extrem unsicheren Daten. Die offiziellen statistischen Daten zeigen keinerlei ungewöhnliche Mortalitätsraten (Übersterblichkeit) in unserer Republik. Das jedoch sind die einzigen Zahlen die statistisch verlässlich und vergleichbar sind. Gleichwohl stellen diese Maßnahmen einen beisspiellosen Angriff auf unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unsere im Grundgesetz verankerten Grundrechte dar. Wie ist es möglich das ein im Schnelldurchgang (ganze 3 Tage) novelliertes Seuchenschutzgesetz die Verfassung (resp. das Grundgesetz) auf unbestimmte Zeit außer Kraft setzen kann? Wie ist es möglich dass den Bürgern dabei auch noch jedwede Möglichkeit friedlichen Protestes (Versammlungsverbot) genommen wird? Nicht einmal im Verteidigungsfall, unter Anwendung der leidigen Notstandsgesetze ist das Parlament völlig ausgeschaltet - wieso also jetzt? Wieso schweigen die LINKEn? Wann werden Sie juristisch gegen diesen beispiellosen Angriff auf unsere Demokratie vorgehen?

Mit freundlichen Grüßen
Michael Herms

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Es darf nicht sein, dass die Bürgerinnen und Bürger die Kosten für eine jahrelang verfehlte Gesundheitspolitik mit einem unabsehbar langen Entzug von Grund- und Freiheitsrechten zahlen. Waren pauschale Versammlungsverbote in der Anfangsphase der Pandemie noch verständlich, sind sie spätestens jetzt nicht länger verhältnismäßig. Es ist für eine Demokratie nicht akzeptabel, Grund- und Freiheitsrechte auf längere Sicht auszusetzen. Jede Einschränkung muss verhältnismäßig sein, überprüfbar und auf das Ziel des Gesundheitsschutzes bezogen. Dies gilt besonders für solche Grundrechte, die für eine demokratische Gesellschaft konstituierend sind wie etwa die Versammlungsfreiheit. Es darf keine Entmachtung der Parlamente in Bund, Ländern oder Kommunen geben und keine (Selbst-)Ermächtigung der Exekutive. Politische Betätigung muss (unter Berücksichtigung des Kontaktverbotes) möglich bleiben. Aus diesem Grund hat die Bundestagsfraktion DIE LINKE gerade erst den Antrag „Versammlungsfreiheit wiederherstellen“ gestellt, den Sie hier nachlesen können: https://www.martinarenner.de/fileadmin/MartinaRenner/Antraege/2020/1918690.pdf.

Mit freundlichen Grüßen

Martina Renner

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