Frage an Martina Maaßen von Benedikt D. bezüglich Umwelt
Warum stimmte die Fraktion der Grünen, als Umweltpartei, am 15. Februar 2017 gegen den Antrag ein unabhängiges Gutachten zur Kostenschätzung der gesamten Folgekosten der Braunkohle erstellen zu lassen?
Sehr geehrter Herr D.,
ich kann verstehen, dass Sie das Ergebnis der Abstimmung im nordrheinwestfälischen Landtag am 15.02.2017 über ein Gutachten zu den Folgekosten der Braunkohle verärgert, oder zumindest verwundert. Seien Sie versichert: Wir Grüne sind damit auch nicht zufrieden. Es ist kein Geheimnis, dass Grüne und SPD gerade in der Energiepolitik, und insbesondere in Bezug auf die Kohle, unterschiedliche Positionen vertreten. Und natürlich teilen wir die Meinung, dass besonders die Folgekosten des Braunkohlenabbaus jetzt, wo es auch um den Kohleausstieg geht, dringend durch ein unabhängiges Gutachten untersucht werden sollten. Die Grüne Landtagsfraktion hat ein solches Gutachten übrigens vor gut einem Jahr in Auftrag gegeben: http://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Publikationen/Sonstiges/Krupp_Gutachten_Braunkohle_NRW_komplett_Web.pdf. Inhaltlich hat meine Kollegin, die energiepolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, Wibke Brems, die Notwendigkeit einer weiteren unabhängigen Untersuchung in ihrer Rede klar und deutlich beschrieben. Diese können Sie hier sehen: http://wibkebrems.de/2017/02/16/die-folgekosten-des-braunkohleabbaus-unabhaengigeskostengutachten-dringend-notwendig/
Nun zum Verfahren, das Sie kritisieren. Bis auf Bayern, wo die CSU über eine absolute Mehrheit verfügt, gibt es in allen anderen 15 Bundesländern und in der Bundesregierung in Berlin Koalitionen von mindestens zwei oder mehr Partnern. Und dabei gelten immer die gleichen Grundregelungen.
Koalitionsfraktionen stimmen im Parlament gemeinsam ab. Bei Uneinigkeit werden Anträge der Opposition abgelehnt. Bei Bundesratsentscheidungen muss sich das Bundesland im Bundesrat seiner Stimme enthalten wenn einer der Koalitionspartner das fordert. Diese unterschiedliche Vorgehensweise hängt damit zusammen, dass eine Enthaltung im Bundesrat wie eine Ablehnung wirkt, während eine Enthaltung im Landtag für das Stimmenverhältnis wie eine nicht abgegebene Stimme wirkt. Das mag einem passen oder nicht, aber anders lassen sich Koalitionsregierungen schlichtweg nicht führen. Nicht unerwähnt lassen möchte ich an dieser Stelle, dass diese Regelungen grundsätzlich dazu dienen, den kleineren Koalitionspartner zu schützen. Am Rande sei erwähnt, dass auch die SPD in der Vergangenheit mehrfach Anträge ablehnen musste, denen sie inhaltlich nahe stand. Die Kunst der Opposition ist es dann immer, die Nahtstelle zwischen den Koalitionspartnern zu treffen, um daraus im politischen Wettbewerb Vorteile zu erzielen. Auch das ist völlig legitim und Aufgabe der Opposition.
Im vorliegenden Fall haben die Piraten einen guten Antrag geschrieben. Sie sprechen einen Sachverhalt an, den wir als Grüne sowohl in der Braunkohle als auch in der Steinkohle seit langer Zeit bearbeiten und der in Zukunft an Bedeutung zunehmen wird. Insofern Anerkennung von uns für den Vorstoß.
Allerdings haben wir Grüne gerade in dieser Legislaturperiode in der Braunkohle unseren größten Erfolg erreicht. Zum ersten Mal wird in der Geschichte der Braunkohle ein genehmigter Tagebau verkleinert und rund 1500 Menschen die Vertreibung aus der Heimat erspart. Das hätte es ohne die Grünen in der Landesregierung niemals gegeben - und auch darauf kann gerne hingewiesen werden. Die Antwort auf Ihre Frage habe ich weitestgehend von meinem Kollegen Reiner Priggen übernommen.
Hier noch ein allgemeiner Link, in dem wir Grüne erklären, warum wir manchmal Anträge ablehnen, die wir inhaltlich gut finden: http://gruene-fraktion-nrw.de/aktuell/nachrichten/newsletter-landtag/padetail/nachricht/warum-lehnt-ihr-im-plenum-eigentlich-antraege-ab-die-ihr-inhaltlich-teilt.html
Mit freundlichen Grüßen
Martina Maaßen