Frage an Martina Maaßen von Alex M. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Maaßen,
Ein thema, welches viele interessiert und erregt, ist die zwangsabgabe für die öffentlichen medien. Ich zahle für meinen Netflix Account. Vieles was ich sehe, ist auf Englisch! Mein Autoradio ist an mein Smartphone angeschlossen und spielt die Musik, welche ich möchte. Millionen Gelder verpuffen sinnlos beim Öffentlich Rechtlichen!
Wie stehen sie zu dem thema? Auf welcher rechtsgrundlage ist diese abgabe überhaupt möglich? Warum greift die politik hier nicht ein?
Mit freundlichen Grüßen
Alex Meier
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Zuschrift per „Abgeordnetenwatch“ vom 22.10.2015, 17.43 Uhr.
Den Rundfunkbeitrag bezahlen alle Haushalte und Betriebe in Deutschland, die Rundfunk empfangen können, unabhängig davon, ob das Angebot genutzt wird oder nicht. Dies ist von vielen Gerichten bereits rechtskräftig bestätigt, denn das Angebot des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) genießt Bestands- und Entwicklungsgarantie mit Verfassungsrang.
Es gibt viele Dinge, die von der Allgemeinheit genutzt werden, die Sie selbst aber nicht nutzen und gleichwohl bezahlen auch Sie dafür mit. Das nennt man Solidarprinzip. Man trägt gemeinsam etwas, was für die die Allgemeinheit zur Verfügung steht.
Der Landtag NRW hat – wie die übrigen 15 gewählten Landesparlamente, die ehemalige Rundfunkgebühr sehr bewusst in einen „Haushaltsbeitrag“ gewandelt, also einen Rundfunkbeitrag, der eben nicht mehr pro Rundfunkgerät, sondern von jedem Haushalt als Solidarbeitrag für den Betrieb des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks (ÖRR) in Deutschland, also für ARD, ZDF und Deutschlandradio mit all ihren sehr verschiedenen Angeboten, zu leisten ist. Denn auch wenn man kein Radio- oder TV-Gerät besitzt, kann man über Computer und Smartphones die Angebote des ÖRR via Internet live gestreamt oder auch aus Mediatheken- und Podcast-Angeboten abrufen.
Insoweit ist der heutige Rundfunkbeitrag auch gerechter als die frühere Rundfunkgebühr, die geräteabhängig eingezogen wurde.
Der ÖRR bemüht sich, seine Angebote auch so umfangreich und barrierefrei wie möglich im Internet vorzuhalten, allerdings sind dem bisher auch noch gesetzliche Grenzen gesetzt, die auch mit entsprechenden Vorgaben aus Brüssel zu tun haben.
Wir GRÜNE hier im Landtag NRW, setzen uns, gemeinsam mit den übrigen Fraktionen im Parlament, schon immer für einen starken ÖRR ein – gerade auch in Bezug auf sein Internetangebot. Und wir GRÜNE haben auch bereits vor einiger Zeit gemeinsam mit der SPD beantragt, dass die auch aus unserer Sicht immer schon unsinnige sog. „7-Tage-Regelung“ endlich wieder abgeschafft werden soll.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist von Beginn an als gemeinschaftlich finanziertes Rundfunkangebot für alle organisiert. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) kontrolliert die Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks und berechnet den Beitragsbedarf. Die Finanzierung nach dem Solidarprinzip halte ich gerade auch in der heutigen Zeit für richtig. Unter dem Solidarprinzip verstehe ich, dass alle Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gemeinsam für eine Leistung, ein Angebot zahlen, dass theoretisch auch allen zur Verfügung steht, und damit von allen in Anspruch genommen werden kann.
Der Programmauftrag ist klar definiert. Die Qualität der öffentlich-rechtlichen Angebote ist (gerade auch im internationalen Vergleich!) gut.
Insgesamt halten wir es deshalb für richtig und politisch gut vertretbar, für das vielfältige und umfangreiche öffentlich-rechtliche Rundfunkangebot eine Gebühr von ca. 60 Euro-Cent pro Tag und Haushalt als Rundfunkbeitrag aufzubringen, unabhängig davon, ob man dieses Angebot nun selbst nutzt oder nicht, es nutzt unserer Gesellschaft insgesamt, dass es ein solches Rundfunkangebot in Deutschland gibt. Hier steht dann im Grundsatz eben Gemeinwohl vor Eigennutz und im Sinne unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist das aus unserer Sicht auch gut so.
Für Ihre Anfrage danke ich Ihnen nochmals und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Martina Maaßen