Wollen Sie sich dafür einsetzen, dass § 146 GVG gestrichen wird?
Sehr geehrte Frau Jost,
nach dem oben genannten Gesetz kann der Justizminister den Staatsanwalt
anweisen, welche Anzeigen er bearbeiten darf und welche nicht.
Folglich kann der Justizminister den Staatsanwalt anweisen, dass er Anzeigen
gegen ihn selbst (z.B. wegen Falschbeurkundung im Amt)
nicht bearbeiten darf.
Weitere Infos siehe: *https://www.change.org/Pet-BT-146GVG*.
Mit freundlichen Grüßen
Erhard J.
Die von Ihnen hier angesprochene Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften (siehe u.a. eben jenen § 146 GVG) muss grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ich möchte dazu gerne unseren Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stephan Brandner, zitieren: „Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften muss grundsätzlich abgeschafft werden. Transparenzregelungen sind an sich eine Selbstverständlichkeit. Diese sind nicht nur zwischen Justizminister und Staatsanwälten zwingend, sondern grundsätzlich zwischen den Gewalten. Einen entsprechenden Antrag legt die AfD-Fraktion vor.“ (23.04.2024)
Einen entsprechenden Gesetzes-Entwurf (Bundestags-Drucksache 19/6022) hatte die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zudem bereits im November 2018 vorgelegt. Leider haben damals alle anderen Fraktionen gegen diesen Antrag gestimmt.