Frage an Martina Häusler von Michael R. bezüglich Recht
Frau Häusler,
wie haben Sie bei der Wahl von Bert Matthias Gärtner abgestimmt? Und was waren Ihre Beweggründe für diese Entscheidung?
Kein Mitglied unserer Fraktion hat den AfD-Kandidaten gewählt.
Nach der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg (GO) steht der AfD das Vorschlagsrecht für eine*n Richter*in zu. Wir haben die GO so weit ausgereizt, dass das kleinste Übel übrigblieb: Der AfD verblieb „nur“ das Vorschlagsrecht für eine*n stellvertretende/n Laienrichter*in.
Nach zwei Niederlagen in den ersten beiden Wahlgängen, stellte sich auch für mich die Frage, wie lange wir der AfD in den kommenden Monaten die Opferrolle, die ihnen auch immer Stimmen brachte und bringt, zugestehen wollen.
Tatsache ist: Die AfD sitzt im baden-württembergischen Landtag und damit auch in Ausschüssen, hat Ausschussvorsitze, sitzt im Präsidium usw. Das steht ihr rechtlich zu. Das Bundesverfassungsgericht hat dies vielfach geklärt.
Das ist Ausfluss des Wahlergebnisses. Wenn wir möchten, dass die AfD nicht in Gremien sitzt, müssen wir politisch dafür sorgen, dass sie bei Wahlen keine Erfolge erzielt und das ist genau der Weg, den ich als Landtagsabgeordnete auch in meinem Wahlkreis gehen möchte.
Inzwischen ist uns sehr wohl bewusst, dass der Wahlvorgang auf vielfältige und zum Teil massive Kritik gestoßen ist. Wir nehmen die Kritik an und werden das Thema zwischen GRÜNEN, CDU, SPD und FDP aufarbeiten.
Unverständlich sind für mich die Ja-Stimmen für den AfD-Kandidaten aus demokratischen Fraktionen.
Der Umgang mit der AfD in den Parlamenten bleibt eine Herausforderung, die immer wieder mit schwierigen Abwägungen und Dilemmata verbunden ist.
Für uns Grüne im Landtag gilt: Klarer Kurs gegen Rechts! Das machen wir in jeder Parlamentsrede deutlich, grenzen uns seit dem Einzug der AfD 2016 klar von dieser rechtsextremen Fraktion ab und stellen die AfD in jeder Debatte inhaltlich.
Martina Häusler MdL
Abgeordnete Wahlkreis Schwäbisch Gmünd