Frage an Martina Gregersen von Alexander W. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrte Frau Gregersen,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Frage zum Thema Bettelampeln und den Hinweis auf das Bürgerschaftsbegehren vom 8.11.08. Was ist daraus geworden? Gibt es eine Antwort des Senats? Wenn nein: Was ist seitens der GAL-Fraktion geschehen, eine Antwort zu erhalten? Ist es üblich, dass der Senat ein Bürgerschaftsbegehren über zwei Jahre unbeantwortet lässt?
Und, da Sie in Ihrer Antwort die zeitaufwändige Umprogrammierung der Ampeln erwähnen, meine letzte Frage: Angenommen, es gäbe den echten politischen Willen, die Benachteiligung des Rad- und Fußgängerverkehrs durch Bettelampeln rückgängig zu machen, wieviel Zeit würden Ihres Erachtens die technischen Arbeiten tatsächlich erfordern?
Überraschend an Ihrer Antwort fand ich übrigens, dass Sie die Verantwortung der BSU hervorheben, nicht aber die Innebehörde erwähnen, die da wohl auch ein gewichtiges Wort mitzureden hat.
Mit bestem Gruß
Alexander Weil
Sehr geehrter Herr Weil,
am 20.10.2009 erreichte die Bürgerschaft die Stellungnahme des Senats zu dem in meiner vorigen Antwort aufgeführten Ersuchen. Sie finden diese unter der Dokumentnummer 19/4401 in der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft ( http://www.hamburgische-buergerschaft.de ). Die Federführung bei Maßnahmen in der Verkehrsinfrastruktur liegt generell bei der BSU, dennoch dürfen alle weitern Behörden Stellungnahmen abgeben. Inwiefern die Innenbehörde sich hier beteiligt hat ist mir nicht bekannt.
Ein Blick in die Drucksache lohnt sich: In der Antwort werden die Steuerungsverfahren für Lichtsignalanlagen mitsamt ihrer technischen Grundlagen genau erklärt. Ebenso werden die kontinuierliche Weiterentwickelung verkehrsabhängiger Steuerungen und die Berücksichtigung von Fußgängern und Radfahrern erläutert. Eingegangen wird in der Antwort des Senats ebenso auf die Problematik der Wartezeiten speziell für Fußgänger/innen und Radfahrer/innen.
So wird die Kritik, dass die Wartezeit an Anforderungsschaltungen (abhängig vom Zeitpunkt der Anforderung) länger sein kann als bei Festzeitsteuerungen, wenn im ungünstigsten Fall "Grün" erst im nächsten Umlauf gewährt wird, als richtig und zutreffend beschrieben.
Es gibt Möglichkeiten, diese Wartezeiten auch bei einer Anforderung über Taster zu verkürzen, etwa durch mehrmalige Freigabe je Umlauf oder sofortiger Umschaltung bei Tastendruck in die Fußgängerphase. Laut Senatsantwort werden diese Optionen grundsätzlich bei jeder Um- bzw. Neuprogrammierung geprüft und wo sinnvoll eingesetzt.
Und was tat ich außer dem Antrag gegen Bettelampeln? Ich meldete alle mir bekannten oder zugetragenen schlechtbefundenen Ampelschaltungen mit Bedarfsanforderung an die BSU um eine erneute Überprüfung zu erbitten.
Denn diese fußgänger- und radfahrerunfreundlichen Schaltungen müssen möglichst schnell umgestellt werden, wo immer eine Schlechterstellung der Fußgänger/innen und Radfahrer/innen besteht. Dies ist technisch in einem gewissen Zeitraum machbar, wenn auch nicht von heute auf morgen.
Bei zukünftigen Umstellungen müssen vor allem die Wartezeiten soweit verkürzt werden, dass das Zufußgehen und Radfahren attraktiver wird. Gibt es Straßen, die tatsächlich nur sehr selten überquert werden, so müssen Taster langfristig durch Sensoren ersetzt werden, die Fußgänger/innen und Radfahrer/innen schon aus der Ferne erkennen und ihnen möglichst schnell Grün geben oder es muss bei Tastendruck ein sehr schnelles Grün kommen.
Für mehr Lebensqualität muss der gesamte Verkehr in Hamburg stadt- und umweltverträglich organisiert werden, und zwar so, dass die Menschen gerne auf ihr Auto verzichten. Auto-, Rad- und Fußgängerverkehr dürfen nicht länger gegeneinander ausgespielt werden - nur gemeinsam wird eine Verkehrswende in der Stadt gelingen!
Lieben Gruß
Ihre Martina Gregersen