
(...) ich gehe davon aus, dass sich Ihre Äußerungen auf die Begründung der bereits im Jahr 2010 geänderten Zielbestimmung (1.6.8 (Z), nunmehr 4.5.5 (Z)) im Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) beziehen, wonach in der Region München (14) zusätzlich zu der bestehenden Luftverkehrsinfrastruktur kein neuer Verkehrslandeplatz zugelassen werden soll. Diese Zielbestimmung wurde von der Bayerischen Staatsregierung mit Zustimmung des Bayerischen Landtages erlassen. (...)