Frage an Martin Zeil von Sebastian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Zeil,
ich habe der Homepage des Bundestages entnommen, dass Sie neben Ihren vielfältigen politischen Tätigkeiten als MdB, Generalsekretär eines der größeren FDP-Landesverbände und derzeit noch Spitzenkandidat der Bayern-FDP auch noch als Leiter der Rechtsabteilung einer Münchner Privatbank tätig sind - wenn auch nur in Teilzeit. Darf ich Sie fragen, wie Sie all diese Aufgaben unter einen Hut bekommen? Dabei schwingt sowohl eine ordentliche Portion Anerkennung mit, weil ich selbst freiberuflich tätig bin und keine 40-Stunden-Woche habe, allerdings auch eine gewisse Skepsis, was die mögliche Qualität der politischen Arbeit angeht - auch Ihr Tag hat schließlich nur 24 Stunden.
Und: Sollte sich nach der Wahl eine wichtige Rolle in der bayerischen Landespolitik für Sie ergeben - als Fraktionsvorsitzender oder gar Staatsminister: Möchten Sie Ihre Nebentätigkeit dann dennoch weiter ausüben?
Mit besten Grüßen,
S. Reiter
Sehr geehrter Herr Reiter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag die besagte Nebentätigkeit nur in einem sehr begrenzten Rahmen ausgeübt. Dank eines straffen Zeitmanagements konnte ich die verschiedenen Tätigkeiten miteinander vereinen. Die Leitungsfunktion innerhalb der Rechtsabteilung ruht derzeit. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht nur reine Berufspolitiker sind, sondern durch ihren Beruf sich die nötige Bodenhaftung bewahren. Ob ich eine Nebentätigkeit nach der bayerischen Landtagswahl weiterhin ausüben kann, hängt von den sich hier ergebenden Konstellationen ab. Im Fall der Übernahme von Regierungsämtern regeln die einschlägigen Gesetze die Unvereinbarkeit von Amt und Beruf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Martin Zeil
Sehr geehrter Herr Reiter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich habe mit meiner Wahl in den Deutschen Bundestag die besagte Nebentätigkeit nur in einem sehr begrenzten Rahmen ausgeübt. Dank eines straffen Zeitmanagements konnte ich die verschiedenen Tätigkeiten miteinander vereinen. Die Leitungsfunktion innerhalb der Rechtsabteilung ruht derzeit. Meiner Meinung nach ist es wichtig, dass Mitglieder des Deutschen Bundestages nicht nur reine Berufspolitiker sind, sondern durch ihren Beruf sich die nötige Bodenhaftung bewahren. Ob ich eine Nebentätigkeit nach der bayerischen Landtagswahl weiterhin ausüben kann, hängt von den sich hier ergebenden Konstellationen ab. Im Fall der Übernahme von Regierungsämtern regeln die einschlägigen Gesetze die Unvereinbarkeit von Amt und Beruf.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Martin Zeil