Frage an Martin Zeil von Dirk Dr. F. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Zeil,
wie stehen Sie und Ihre Partei zu der Praxis des bayerischen Staates, die Gehälter von kirchlichen Würdenträgern aus Steuermitteln zu bezahlen, also auch mit Steuergeldern von Atheisten und anderen Nicht-Christen, die damit beispielsweise das Monatsgehalt des katholischen Erzbischofs Marx (in Höhe von rd. 10.000,- Euro !) mitfinanzieren ?
Halten Sie - als Jurist - diese skandalöse Praxis für verfassungskonform ? Gibt es soetwas auch in anderen Bundesländern ?
Würden Sie sich als Abgeordneter dafür einsetzen, daß das Konkordat zwischen dem Vatikan und dem Freistaat und andere einschlägige Verträge entsprechend geändert werden ?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Dirk Frers
Sehr geehrter Herr Dr. Frers,
vielen Dank für Ihre Frage. Die Praxis, kirchliche Würdenträger aus Steuermitteln zu bezahlen ist nicht auf Bayern beschränkt. In den meisten Bundesländern erhalten die Kirchen Leistungen aus dem allgemeinen Steueraufkommen. Die Bezahlung der kirchlicher Würdenträger resultiert aus dem 1924 geschlossenen Konkordat zwischen dem Freistaat Bayern und dem Vatikan. Hinzu kommt die Verpflichtung aus einer Rechtspflicht infolge des Reichsdeputationshauptschlusses aus dem Jahr 1803. Die Verträge sind somit nicht verfassungswidrig. Ich denke, dass sich die jetzige Praxis in all den Jahren bewährt hat und sehe keinen Grund, dies in absehbarer Zeit zu ändern .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Martin Zeil