Frage an Martin Zeil von Ayu Wulandari B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Zeil,
Lassen sie mich auf das Thema Vertrauensschutz zurückkommen, ein Beispiel aus der Praxis, nämlich unser eigener Fall:
Wir sind eine verheiratete Familie mit 3 Kindern, demnächst sind es 4. Mein Mann wurde vor 6 Jahren von seiner ersten Frau geschieden, und es gab einen gerichtlichen Vergleich zum Unterhalt.
Vom AG und OLG München wurde der Vergleich jetzt nach 6 Jahren verworfen und eine Neuberechnung durchgeführt, die zu einem verdoppelten Unterhalt von 3500 Eur/Mon führt, und einer Nachzahlung von 30 000 Eur !
Wo ist da der Vertrauensschutz für uns? Wir haben schliesslich im Vertrauen auf den Vergleich geheiratet, die Kinder bekommen und ein Reihenhaus auf Kredit gekauft, für das wir noch hohe monatliche Zahlungen leisten müssen. Wir würden gerne in Ruhe und Frieden leben und uns auf das nächste Kind freuen. Stattdessen wird unsere Familie finanziell zugrunde gerichtet.
Ihre Partei hat ein Wahlkampfmotto: Keine Gewalt gegen Kinder. Was ist mit staatlicher Gewalt ? Dürfen unschuldige Kinder ohne Grund in eine Notlage gebracht werden aufgrund einer altertümlichen Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
A. Wulandari