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Martin Zeil
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Frage von Jörg B. •

Frage an Martin Zeil von Jörg B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Zeil,

wie stehen Sie bzw die FDP zur Unterhaltsrechtsreform? Es gab Presseberichte wonach die FDP eine Altfall- bzw Übergangsregelung propagiert.
Durch die Reform soll doch die Ungleichbehandlung von Erst- und Zweitfamilien endlich abgeschafft werden.
Soll da jetzt eine neue Ungleichbehandlung geschaffen werden, wobei Kinder/Familien nach neuer und nach Übergangsregelung unterschiedlich behandelt werden?

Mit freundlichen Grüssen,
J. Brandenburg

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Brandenburg,

vielen Dank für Ihre Mail zum Thema Unterhaltsrecht.

Das Unterhaltsrecht muss sich aus Sicht der FDP an den wirklichen Bedürfnissen der Eheleute, Familien und Kindern orientieren. Kinder wachsen nicht nur in harmonischen Ehen auf. Geschiedene und nicht miteinander verheiratete Eltern prägen heute vielfach das Aufwachsen der Kinder. Deswegen ist das Unterhaltsrecht am Kindeswohl auszurichten.

Wesentlicher Grundsatz muss neben der Vorrangstellung der Kinder aber der Vertrauensschutz sein. Seit 2002 wurden jedes Jahr mehr als 200.000 Ehen in Deutschland geschieden. Auch zum jetzigen Zeitpunkt sind viele Scheidungen bei den Gerichten anhängig. Die von diesen Verfahren betroffenen Eheleute vertrauen auf das bislang geltende Recht. Es ist notwendig, die Gesetzgebung und die geltende Rechtslage für die Betroffenen berechenbar zu machen. Deswegen trete ich dafür ein, dass das Unterhaltsrecht erst für die Scheidungen Geltung erhalten soll, bei denen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn diesen Eheleuten wird die Gelegenheit gegeben, ihre Scheidung im Lichte der neuen Regelungen zu überdenken.

Eine Geltung des neuen Unterhaltsrechts für bereits anhängige Scheidungen wäre falsch. Diese Scheidungen wurden angesichts des bislang geltenden Rechts eingereicht und teilweise bereits verhandelt. Es sollte auch keine Regelung geben, nach denen bereits geschiedene Ehen an das neue Recht angepasst werden können. Gerade diese, teilweise bereits Jahre geschiedenen Eheleute vertrauen auf die jetzt geltenden Regelungen und haben ihr Leben danach ausgerichtet. Hier ist Vertrauensschutz vorrangig.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Zeil, MdB