Frage an Martin Zeil von Erích B. bezüglich Soziale Sicherung
Wer vor 1966 geboren ist und mit seinem Arbeitgeber bis 31.12.06 vereinbart hat, bis spätestens 31.12.09 in Altersteilzeit zu gehen, kann die Rentenabschläge vermeiden.
Frage dazu: Diese Information kam kurzfristig und ist nicht genügend publik gemacht worden. Stimmt es, dass die Frist 31.12.06 um 4 Monate verlängert worden ist (bis 30.04.06?)
Wenn es nicht zutrifft: Mit welchen Rentenabschlägen müsste z.B. eine Frau Geburtsjahrgang 1949 rechnen, wenn sie im I. Quartal 2007 Altersteilszeit vereinbart (Beginn bis spätestens 2009)?
Sehr geehrter Herr Brockmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der wir Ihnen folgendes mitteilen können: Eine Verlängerung der Frist für den Abschluss von Altersteilzeit mit Wirkung auf die Freistellung von der Anhebung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist nicht vorgesehen.
Bereits die Regelung im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz mit einer Frist bis 31.12.2006 stellt eine Verlängerung des ursprünglich vorgesehenen Fristablaufs mit Kabinettsbeschluss (29. November 2006) dar. Schließt ein Versicherter ab 01.01.2007 einen Altersteilzeitvertrag ab, gelten für ihn nicht mehr die Besitzschutzregelungen für den Erhalt der bisherigen Altersgrenzen.
Die Regelungen zur stufenweisen Anhebung der Altersgrenzen finden Sie in der Bundestagsdrucksache 16/3794, Seiten 26 ff. (§ 235 ff.), die Begründung auf Seite 107 ff (die Drucksache können Sie unter der Internetadresse www.bundestag.de abrufen und ausdrucken).
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Elke Kreischer
Büro Zeil