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Martin Zeil
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Frage von Claudia von W. •

Frage an Martin Zeil von Claudia von W. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Zeil,

anlässlich der geplanten Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes möchte ich heute den Kontakt zu Ihnen suchen, um eine Anfrage an Sie zu stellen.

Durch die geplante Änderung der Schulfinanzierung (BaySchFG) entsteht eine existenzgefährdende finanzielle Schieflage, zulasten der privaten Schulen in freier Trägerschaft .
Generell ist sicherlich eine pauschale Auszahlung der Sachkosten an sich zu begrüßen. Neben der allerdings nicht ausreichenden Höhe der Pauschale entsteht durch die Einbeziehung der Miete und der Schülerbeförderung ein sehr großes Ungleichgewicht.

Im Koalitionsvertrag steht die Stärkung der Privatschulen und der kommunalen Schulen als ein Ziel:
" Wir wollen die Privatschulfinanzierung verbessern und vereinfachen. Wir stehen für den fairen Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Schulen."

Dies muss umgesetzt werden und nicht die geplante Änderung des BaySchFG durch die der entgegengesetzte Weg beschritten wird.

Die geplanten Änderungen dürfen in dieser Art und Weise nicht in Kraft treten, da sie einen Fortbestand der privaten genehmigten Volksschulen, darunter 80 Montessori-Schulen, in Bayern gefährden!

Ich freue mich auf Ihre geschätzte Stellungnahme und verbleibe mit freundlichem Gruß,

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau von Werder,

im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Nachricht vom 29. Januar, die Sie über abgeordnetenwatch.de eingereicht hatten.

Hierzu möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag steht zur Schulvielfalt in Bayern und zu einem Wettbewerb auch im bayerischen Schulwesen, so wie dies in der von Ihnen zitierten Passage im Koalitionsvertrag aufgeführt ist. Mit den geplanten Maßnahmen zu der von Ihnen thematisierten Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG) und mit der entsprechenden Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes würden insbesondere Neugründungen von Volksschulen in privater Trägerschaft erschwert. Die FDP-Fraktion sieht dies nicht in ihrem Sinne, sondern will vielmehr die Entscheidung der Eltern respektieren.

Die FDP-Fraktion im Bayerischen Landtag hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner durchgesetzt, dass die Karenzzeitverlängerung für die finanzielle Förderung von 2 auf 3 Jahre nicht umgesetzt wird. Vielmehr drängt die FDP-Fraktion darauf, dass es für neu gegründete und sich im Aufbau befindende Volksschulen in privater Trägerschaft eine Sonderregelung geben muss. Eine von der FDP-Fraktion vorgeschlagene Lösung, die vergleichbar der vom Landtag durchgesetzten und bis 31. März 2011 laufenden Übergangsregelung ist, wird zur Zeit im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und im Staatsministerium der Finanzen geprüft.

In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass bereits mit dem verabschiedeten Gesetz der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und weiterer Vorschriften Änderungen im Schulfinanzierungsgesetz vorgenommen wurden. Auch bei dieser Gesetzesvorlage konnte ein tragbares Ergebnis erst dank der Nachverhandlungen der FDP-Fraktion erzielt werden.

Die beiden Koalitionspartner sehen es als notwendig an, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Vereinfachung und Verbesserung der Privatschulfinanzierung vorzunehmen. Eine Umstellung auf ein pauschaliertes Fördersystem sowie die flexible Verwendung der Förderleistungen im Bereich des Personal- und Schulaufwandes wird dabei von der FDP-Fraktion als sinnvolle Maßnahme betrachtet.

Freundliche Grüße

Stefan Remhof