Frage an Martin Zeil von Fritz A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Frage an Sie betr.:Waehlerwillen achten
Sehr geehrter Hr.Zeil
Heute in Bild gelesen, da sagten Sie : Man muss den Waehlerwillen achten.
Nun meinen Frage an Sie:
Wo achtet die FDP den Waehlerwillen?
Was wurde mit dem Wahlversprechen der FDP 2009?
Ist Wahlbertug Strafbar?
Sollte Wahlbetrug Strafbar sein? Wo sollte oder kann man Strafantrag stellen wegen Wahlbetrug?
Politiker bedenkt,so wie Ihr saeht,so werdet Ihr ernten.
Guten Tag Herr Amberger,
im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 26. Januar, in der Sie die Wahlversprechen der FDP thematisiert hatten.
Möglicherweise zielen Sie mit Ihrer Anfrage auf die derzeit kontrovers diskutierte Senkung der Mehrwertsteuer. Minister Zeil möchte darauf hinweisen, dass die FDP den zurückliegenden Bundestagswahlkampf mit der Ankündigung bestritten hat, die Steuern - gerade für den Mittelstand - spürbar zu senken.
Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf sieben Prozent im Hotelleriegewerbe war Bestandteil des FDP-Wahlprogrammes "Die Mitte stärken. Deutschlandprogramm 2009". Die Umsetzung dieser Maßnahme ist - entgegen aller Kritik - ein angekündigter Schritt aus der Phase des Wahlkampfes. Die FDP hält an ihrem Versprechen fest, weitere Steuersenkungen umzusetzen, genau wie es vor der Wahl angekündigt wurde. Minister Zeil trägt diese Entscheidungen mit und setzt sich dafür im Bundesrat ein.
Die FDP befindet sich in einer Koalition und muss natürlich mit dem Koalitionspartner Kompromisse finden. Zudem sollte auf die so genannte "100-Tage-Frist" hingewiesen werden. Einige der angekündigten Schritte bedürfen einer gewissen Bearbeitungs- und Umsetzungszeit.
Ich hoffe, Ihr Anliegen mit diesen Ausführungen beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße
S. Remhof