Frage an Martin Zeil von Sabine P. bezüglich Gesundheit
Betreff: Volksbegehren "Nichtraucherschutz"
Sehr geehrter Herr Zeil,
mich würde interessieren, ob der Gesetzesentwurf des aktuellen Volksbegehrens "Echter Nichtraucherschutz" auf Rechtsgültigkeit gegenüber dem geltenden EU-Recht und den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes geprüft wird, bevor der Volksentscheid freigegeben wird.
Ebenso würde mich interessieren, ob die FDP im Falle eines Volksentscheides Wahlwerbung für das bestehende Gesundheitsschutzgesetz betreibt.
Für eine Antwort danke ich im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Pitter Sabine
Sehr geehrte Frau Pitter,
im Namen von Herrn Staatsminister Martin Zeil danke ich Ihnen für Ihre Anfrage vom 10. Dezember, in der Sie das Volksbegehren zum Nichtraucherschutz thematisiert hatten.
Der Gesetzentwurf zum aktuellen Volksbegehren "Echter Nichtraucherschutz" konnte seitens der Europäischen Union oder dem Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft werden, da er noch nicht in Kraft getreten ist. Erwartungsgemäß sollte er aber konform mit der EU-Rechtssprechung und der Rechtssprechung des BVG sein.
Das Bundesverfassungsgericht hat sowohl einen strikten Gesetzesentwurf wie auch eine weniger strikte Auslegung unterstützt.
Die FDP steht zu ihrem Gesetzesentwurf. Ob für den anstehenden Volksentscheid seitens der bayerischen FDP Wahlwerbung gemacht wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
Ich hoffe, Ihr Anliegen mit dieser Hintergrundinformation beantwortet zu haben.
Freundliche Grüße
Stefan Remhof