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Martin Schwanholz
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Frage von Hendrik S. •

Frage an Martin Schwanholz von Hendrik S. bezüglich Jugend

Sehr geehrter Herr Dr. Schwanholz,

ich würde gerne wissen, wie Sie zum Thema "religiöse Beschneidung von Jungen" im Judentum und Islam stehen. Die Beschneidung ist ein irreversibler Prozeß, und aus dem Judentum und dem Islam kann man aus der innerjüdischen/-islamischen Sicht nicht austreten. Das bedeutet, dass den Jungen, schon bevor sie religionsmündig werden, ein Ritual und eine Religion auferlegt wird, dass sie später vielleicht ablehnen werden, und der sie auch vielleicht nicht angehören möchten. Wie stellt die Bundesrepublik sicher, dass die Religionsfreiheit (Art 4 GG) und das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art 2 GG) der Jungen gewahrt bleibt? Ist die Religionsfreiheit der Eltern höher zu bewerten als die der Kinder? Da das Recht auf körperliche Unversehrtheit vor dem Recht auf Religionsfreiheit im GG steht, ist es somit nicht höher zu bewerten als die Religionsfreiheit?

Mit freundlichen Grüßen,
Hendrik Sielaff

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Sielaff,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB