Frage an Martin Schwanholz von Steffen M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
am 24.09.2009 hat der Ratifikationsprozess des Fakultativprotokoll zum Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte begonnen. Wieso hat die Bundesrepublik dieses Protokoll noch nicht ratifiziert?
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Middendorf
Sehr geehrter Herr Middendorf ,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de. Ich werde Ihnen gerne alsbald meine Stellungnahme zukommen lassen. Sollten Sie darüber hinaus weitere Fragen oder Anregungen haben, so können Sie sich auch jederzeit gerne direkt an mich wenden, z.B. über meine E-Mail-Adresse martin.schwanholz@bundestag.de .
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB
Sehr geehrter Herr Middendorf,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Ratifikationsprozess des Fakultativprotokolls zum Individualbeschwerde- und Untersuchungsverfahren des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Wie Sie sicherlich wissen, sieht das Protokoll vor, dass Einzelpersonen oder Gruppen, Beschwerde einlegen können, wenn sie die im UN-Sozialpakt festgeschriebenen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte verletzt sehen und den nationalen Rechtsweg ausgeschöpft haben. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt dieses Vorhaben und hat aus diesem Grund bereits im März 2010 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Bundesregierung zur Ratifizierung des Protokolls auffordert. Der Antrag wurde mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und der FDP-Fraktion abgelehnt. Wenn Sie mir Ihre E-Mail oder Postadresse zukommen lassen, sende ich Ihnen den Antrag der SPD-Bundestagsfraktion gerne zu Ihrer Kenntnis zu.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Martin Schwanholz, MdB