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Martin Schwanholz
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Frage von Martina K. •

Frage an Martin Schwanholz von Martina K. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Schwanholz,
ich bin alleinerziehende Mutter eines 5-jährigen Jungen und lebe von Hartz IV. Wie sie sich vorstellen können ist diese Situation nicht immer einfach für mich. Was wird die SPD zukünftig für Alleinerziehende tun?
Mit freundlichen Grüßen
Martina Klein

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Klein,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Alleinerziehende müssen täglich mehr leisten als andere, um ihren Alltag zu organisieren. Daher verdienen sie bei dieser Aufgabe zu recht besondere Unterstützung der Gesellschaft. So sieht das auch die SPD, deshalb setzt sich die SPD grundsätzlich für eine gezielte Unterstützung von Alleinerziehenden ein.

Dies umfasst insbesondere einen bedarfsgerechten Ausbau der Kinderbetreuung. Hierbei hat die SPD bereits durchgesetzt, dass es ab 2013 für jedes Kind vom 1. Geburtstag an, einen Rechtsanspruch auf Betreuung gibt. Dieser Rechtsanspruch soll zukünftig auf eine Ganztagsbetreuung ausgeweitet werden, damit es Alleinerziehenden möglich ist, ihren Beruf in Vollzeit auszuüben. Weiterhin sieht die SPD vor, Kindertagesstätten zu Eltern-Kind-Zentren auszubauen, die als Beratungs- und Hilfestellen, selbstverständlich auch für Alleinerziehende, dienen sollen. Eine spezialisierte Betreuung für Alleinerziehende soll es auch in den Arbeitsagenturen geben. Diese soll besser als bisher mit der Kinder- und Jugendhilfe und anderen Hilfesystemen vernetzt sein, um so Alleinerziehende gezielter zu unterstützen. Auch sollen Alleinerziehende bei der Inanspruchnahme von personen- und haushaltsnahen Dienstleistungen prinzipiell stärker unterstützt werden.

Besonders wichtig für Alleinerziehende sind außerdem flächendeckende Mindestlöhne. Denn diese sichern das Einkommen Alleinerziehender. Damit wird Kinderarmut vermieden – denn Kinderarmut hat in erster Linie ein unzureichendes Erwerbseinkommen der Eltern zur Ursache. Die SPD fordert derzeit einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro.

Bei den Unterstützungsleistungen von Eltern und Kindern vollzogen sich in den Jahren 2008/2009 bereits entscheidende Neuerungen, von denen auch Alleinerziehende stark profitieren: Zum einen lässt sich hier die Kindergelderhöhung seit dem 1.1. 2009 nennen. Für das erste und zweite Kind erhöhte sich das Kindergeld von 154 EUR auf 164 EUR, für das dritte Kind von 154 EUR auf 170 EUR und für weitere Kinder von 179 EUR auf 195 EUR. Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde für das Kalenderjahr 2009 außerdem der Kinderbonus, d. h. die Zahlung eines Einmalbetrages in Höhe von 100 EUR für alle 6-bis 13-Jährigen, umgesetzt. Auch wurden seit dem Januar 2008 die Bedingungen für den Erhalt des Kinderzuschlags erleichtert: So wurde die Anrechnungsquote des elterlichen Erwerbseinkommens von 70% auf 50% gesenkt sowie die Mindesteinkommensgrenze deutlich verringert.

Die SPD wird sich auch künftig für differenzierte bedarfsgerechte Kinderregelsätze einsetzen: Zum einen fordert die SPD einen gerechten Kindergrundfreibetrag. Dieser soll von derzeit 3.864 Euro um weitere 200 EUR je Kind ab 1.1.2010 erhöht werden. Zum anderen gibt es bereits jetzt mit dem Steuerentlastungsbetrag für Alleinerziehende (Steuerklasse II) in Höhe von 1.308 EUR pro Jahr eine Berücksichtigung von Alleinerziehenden. Die SPD geht hier aber noch weiter und fordert die Einführung eines Alleinerziehendenzuschlags.

Alleinerziehende, die ALG II- oder Sozialhilfeempfänger sind, erhalten besondere Unterstützung für ihre Kinder. Dies erfolgt zum einen in Form des Schulbedarfspakets: Kinder, die Sozialgeld nach SBG II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII beziehen, erhalten seit 2009 jährlich zum Schulbeginn 100 EUR für Schulmaterial. Zum anderen wurde der Regelsatz der Grundsicherung für die 6-13-Jährigen im Rahmen des Konjunktur-programms II um 35 EUR pro Monat erhöht.

Im Bereich des Unterhaltsrechts ist es bereits zu einer besonderen Stärkung von Alleinerziehenden gekommen, indem Mütter und Väter aus nicht-ehelichen Beziehungen gegenüber Mütter und Väter aus geschiedenen Ehen nun gleichgestellt werden und somit rechtlich über gleiche Unterhaltsansprüche verfügen. Mit dem Betreuungsunterhalt steht dem betreuenden Elternteil ein zeitlich auf 3 Jahre begrenzter Unterhaltsanspruch ab der Geburt des Kindes zu. Innerhalb dieses Zeitrahmens kann und soll von diesem Elternteil eine Eigenerwerbstätigkeit nicht verlangt oder erwartet werden.

Wie Sie sehen, setzt sich die SPD in vielfältiger Weise für die Unterstützung von Alleinerziehenden ein. Selbstverständlich werde ich mich für die o. g. Ziele stark machen, mich für die Belange der Alleinerziehenden im Raum Osnabrück einsetzen und geplante Maßnahmen und Projekte unterstützen.

Ich hoffe, dass unsere politischen Ziele in Ihrem Sinne sind.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Martin Schwanholz