Frage von Dana K. • 21.09.2021
Warum zweierlei Recht auf Unterstützung? Wohnungsbaugesellschaften, welche dem Land Berlin gehören, bekommen kostenfrei Baugrundstücke, Träger der Freien Jugendhilfe keine kostenfreien Räume.
Sehr geehrter Herr Sattelkau,
wie werden Sie zukünftig die Träger der freien Jugendhilfe unterstützen?
2014 trat das KJHG-Ausführungsgesetz in Kraft, beschlossen durch das Abgeordnetenhaus Berlin. Träger der freien Jugendhilfe sollten damit zur Aufgabenerfüllung die erforderlichen Räume entgeltfrei aus dem Vermögen Berlins gestellt bekommen. Warum nicht von den Berliner Wohnungsbaugesellschaften, welche zum Vermögen des Landes Berlin gehören?
Antwort ausstehend von Martin Sattelkau CDU