Frage von Manfred O. • 19.10.2023
Sie geben im Internetauftritt des AH an, das Sie eine Nebentätigkeit als Büroangestellter ausüben. Warum geben Sie nicht nach § 5a 1 a den Arbeitgeber, die Branche und Ihre Stellung an?
Antwort von Martin Sattelkau CDU • 23.10.2023
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihren Hinweis! Ich habe heute eine Präzisierung an die Verwaltung des AGH gesandt. Branche Medizin, Stellung Büroangestellter und AG: Hausarztpraxis Dr. Katrin Sattelkau.
Ich hoffe, ich habe somit Ihre Frage vollumfänglich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Sattelkau