Frage an Martin Runge von Thomas Dr. D. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Der Großraum und Luft- und Raumfahrtstandort München ist als einzige deutsche Metropole nicht für die Allgemeine Luftfahrt unbeschränkt anfliegbar. Die Allgemeine Luftfahrt stellt mit Ihren Luftfahrzeugentwicklungen eine Innovationsquelle für die Luftfahrtindustrie dar und führt darüberhinaus Jugendliche v.a. über den Segelflug an Berufe in der Zukunftsbranche Luft- und Raumfahrt heran.
Wie stehen Sie zur Konversion des ehem. Luftwaffenflugplatzes Fürstenfeldbruck zu einem Verkehrslandeplatz für die Allgemeine Luftfahrt und der Ansiedlung von luftfahrttechnischen Betrieben?
Hallo Herr Dumser,
bin ganz klar gegen die fliegerische Nachnutzung des ehemaligen Fliegerhorstes FFB durch die Allgemeine Luftfahrt. Gründe: Lärm- und Unfallschutz in der dicht besiedelten Region, Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde. Die Versprechungen von Segnungen durch luftfahrtaffine Betriebe halte ich für eine Schimäre, bislang konnten hierfür keinerlei Belege vorgebracht werden. Im Gegenteil: bislang dürfen wir als Steuerzahler und darf auch ich persönlich als Untrnehmer für die Allgemeine Luftfahrt in FFB löhnen (freistaatliche Zuschüsse aus dem Topf zur Förderung der Allgmeinen Luftfahrt und des Nahluftverkehrs, Zuschüsse der FMG, Gelder der IHK).
Beste Grüße
Martin Runge