Frage an Martin Runge von Janina L. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Runge!
Da Sie mich (Bürgerin im Wahlkreis Oberbayern) im Bayerischen Landtag als Abgeordneter vertreten, interessiert mich, ob Sie sich bereits mit der Möglichkeit der "Errichtung einer Pflegekammer in Bayern" auseinander gesetzt haben?
Wenn ja, welche Position vertreten Sie diesbezüglich?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Herzliche Grüße,
J. Lang
Servus Frau Lang,
üblicherweise beantworte ich solche Fragen auch individuell. Nachdem Sie allerdings gleich mehrere aus unserem Laden mit Ihrer Frage beglückt haben, anbei in Antwort die Positionierung unserer Fraktion.
Beste Grüße
Martin Runge
Die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine der größten Herausforderungen, der wir uns im demografischen Wandel stellen müssen. Bereits 2020 werden in Bayern ca. 20.000 Pflegekräfte fehlen.
Die grüne Landtagsfraktion unterstützt die Anliegen der Pflegenden und hat sich bereits 1997 mit einem Antrag für die Einführung einer Pflegekammer eingesetzt. Auf unseren Antrag hin hat am 18.10.2012 eine Landtagsanhörung zur Einführung einer Pflegekammer stattgefunden, in der klar wurde, dass die Kammer aktuell in erster Linie am Veto der FDP scheitert. Wir unterstützen die Stärkung der Pflege, setzen uns für eine bessere gesellschaftliche Anerkennung ein und kämpfen für bessere Bedingungen auch in der Ausbildung. Dazu gehören die Abschaffung des Schulgelds und differenzierte Möglichkeiten zur Weiterbildung.
Die Pflege braucht eine gebündelte Stimme, mit der sie ihre Anliegen vertreten kann. Aktuell sind die Zuständigkeiten für die Pflege so zersplittert, dass eine zielgerichtete Entwicklung des Berufsstandes kaum möglich ist. Die Pflege ist in wichtigen politischen Gremien, wie beispielsweise dem gemeinsamen Bundesausschuss nicht vertreten. Wenn die Pflege endlich in der politischen Debatte das Gewicht erhalten soll, das sie in der Gesellschaft einnimmt, muss sie auch in Gesetzgebungsverfahren und Prozessen der Selbstverwaltung angemessen beteiligt werden. Gesundheitsversorgung und Pflege wachsen immer weiter zusammen. Da die Professionen im Gesundheitswesen in schlagkräftigen Selbstverwaltungsgremien vertreten sind, gerät die Pflege strukturell ins Hintertreffen.
Von den Berufsverbänden der Pflege, der freien Wohlfahrtspflege und den Gewerkschaften wird die Einführung einer Pflegekammer kontrovers diskutiert. Die Landtagsanhörung hat jedoch folgendes gezeigt:
Die Verfassungsmäßigkeit einer Verkammerung auch für angestellte Pflegekräfte wurde vom bayerischen Gesundheitsministerium im Rahmen des Gesetzentwurfes zum Heilberufe-Kammergesetz überprüft und positiv eingeschätzt. Auch Prof. Igl kam in mehreren Gutachten zu dieser Auffassung. Es besteht kein Aufgabenkonflikt mit den Gewerkschaften, da von den Befürwortern der Pflegekammer die Tarifverhandlungen in der Zuständigkeit der Tarifparteien gesehen wird und eine Übernahme jedweder Aufgaben in diesem Bereich ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Die berechneten Beiträge, die mit einer Pflichtmitgliedschaft erhoben würden, liegen zwischen 69 und 98 € jährlich. Dieser Betrag dürfte auch für Pflegekräfte mit geringen Einkommen zu stemmen sein. Wichtig wäre an so einer Stelle, dass dafür gesorgt wird, dass Kammern keine Rückstellungen in Millionenhöhe bilden können.