Frage von Irmgard W. • 27.04.2021
Frage an Martin Runge von Irmgard W. bezüglich Petitionen
Sehr geehrter Herr Doktor Runge, Sie haben als Vorsitzender des Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport meine berechtigte Petition zur Klärung von Vorgängen im Rahmen einer mich betreffenden Erbschaft bei einer Sparkasse des Freistaats Bayern abgewiesen, sodass die Erbengemeinschaft, deren Mitglied ich zu ½ bin, nicht beendet werden kann. Daher bitte ich Sie auf diesem Wege um Angabe von Gründen. Mit freundlichen Grüßen und bestem Dank für Ihre Mühe, Irmgard Weiher
Antwort ausstehend von Martin Runge Bündnis 90/Die Grünen