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Martin Rosemann
SPD
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Frage von Gaby W. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass für Schwerbehinderte im SGB IX nicht nur ein Mindestzusatzurlaub, sondern auch ein Mindesturlaub festgeschrieben wird?

Sehr geehrter Herr Rosemann,
In den meisten Wirtschaftsabschnitten hatten Vollzeitkräfte einen Urlaubsanspruch von mindestens 28 Tagen (Daten des statistischen Bundesamtes von 2018). Werden Schwerbehinderte in Betrieben beschäftigt, die ihren Beschäftigten nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen gewähren, haben sie selbst mit ihrem Anspruch von 5 Tagen Zusatzurlaub weniger Urlaub als der durchschnittliche Bundesbürger.
Bei Schwerbehinderten ist davon auszugehen, dass sie mehr Energie und Zeit benötigen, um ihren Alltag zu bewältigen, um sich nach ihrer Tätigkeit zu erholen oder sie Urlaubstage aufwänden müssen, weil Arztbesuche auf Grund Ihrer Behinderung notwendig sind.
Deshalb darf es nicht sein, dass es einzelne betroffene Schwerbehinderte gibt, die trotz ihres Zusatzurlaubes weniger Tage zur Erholung zur Verfügung haben, als viele andere Bundesbürger.
Die Festlegung eines Mindesturlaubes von mindestens 25 Tagen wäre angemessen.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen infolge von Belastungen an ihrem Arbeitsplatz häufig ein erhöhtes Bedürfnis nach Regeneration und Erholung haben. Es ist wichtig, dass schwerbehinderte Menschen Zusatzurlaub haben. Deshalb ist im SGB IX geregelt, dass sie einen Anspruch auf einen bezahlten zusätzlichen Urlaub von fünf Arbeitstagen im Jahr haben.

Die zusätzlichen Urlaubstage werden dem grundsätzlichen Urlaubsanspruch hinzugerechnet. Ich finde es auch richtig, dass ansonsten die allgemeinen Urlaubsgrundsätze gelten - sprich der tariflich oder arbeitsvertraglich vereinbarte Urlaub, mindestens aber der gesetzlich Mindesturlaub von 20 Tagen pro Jahr.

Nun ist es in Deutschland zum Glück so, dass die meisten Beschäftigte – wie Sie auch schreiben –einen deutlich höheren Urlaubsanspruch von 28 bis 30 Tagen haben. Leider gibt es immer noch Bereiche in denen nur der gesetzliche Mindesturlaub oder unwesentlich mehr Urlaub gewährt wird. Ich setze mich dafür ein, dass Beschäftigten auch hier mehr Urlaubstage bekommen. Tariflich zwischen den Tarifvertragsparteien ausgehandelter Urlaub ist zum Glück in der Regel wesentlich höher als der gesetzliche Mindesturlaub. Deshalb setze ich mich für eine hohe Tarifbindung und starke Tarifvertragsparteien ein. Auch ist es im Interesse von Arbeitgebern ausreichend Erholungsurlaub zu gewähren. Denn sie profitieren von erholten Beschäftigten. Also setze ich mich dafür ein, dass der Mindesturlaub für Beschäftigte grundsätzlich steigt. Und es für schwerbehinderte Menschen dabei bleibt, dass sie zusätzlich 5 Urlaubstage bekommen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rosemann

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