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Martin Rosemann
SPD
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Frage von Jörg R. •

Welche Folgen für aktive BeamtInnen resultieren aus der geplanten Abschaffung der Beamtenpensionen und Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung?

Sehr geehrter Herr Rosemann,
insbesondere SPD und Grüne fordern die Abschaffung der Beamtenpensionen und die Einbeziehung der BeamtInnen in die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch VDK und Paritätischer überbieten sich hier in ihren populistischen und harschen Forderungen.
Frage an Sie:
Wie ist die Anwartschaft der im aktiven Dienst befindlichen BeamtInnen auf eine amtsangemessene Pension geschützt? (Bestands- bzw. Vertrauensschutz)? Kann man dem "Staat" noch trauen?
Ist es denkbar, den aktiven Beamten diese Anwartschaft zu streichen und diese aufgrund der (verhältnismäßig) niedrigen Bruttobezüge in eine äußerst ungünstige Rentenzahlung zu zwingen.
Ist es daher nicht gerade für jüngere BeamtInnen sinnvoll, den Dienst zu quittieren und sich in der freien Wirtschaft um weitaus besser bezahlte Arbeitsplätze zu
bemühen – zumal der Fachkräftemangel hier lohnende Perspektiven bietet?
Leider bin ich mit 58 Jahren zu alt für diesen offensichtlich notwendigen Schritt.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr R.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage! Ich bitte Sie zunächst meine späte Rückmeldung zu entschuldigen.

Perspektivisch wollen wir als SPD die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu einer Erwerbstätigenversicherung für alle Erwerbsformen weiterentwickeln.

Allerdings ist dabei zu beachten, dass wesentliche Elemente der Beamtenversorgung durch Artikel 33 des Grundgesetzes geschützt sind. Außerdem kann der Bund seit der Föderalismusreform nur noch die Versorgung der BundesbeamtInnen (und BerufssoldatInnen) regeln. Für die weitaus größere Zahl der LandesbeamtInnen liegt die Gesetzgebungszuständigkeit beim jeweiligen Land. Es bedarf daher in jedem Fall einer Verständigung mit den Ländern. 

Klar ist, dass bestehende Versorgungsansprüche auch bei grundsätzlichen Reformen geschützt wären. Es ist weder gewollt noch verfassungsrechtlich möglich, bestehende Beamtenverhältnisse bzw. erworbene Versorgungsanwartschaften anzutasten. Aber auch verfassungsrechtlich mögliche Konzepte zur Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung würden deren Versorgungsniveau nicht beeinträchtigen. Die Beamtenversorgung könnte nämlich nicht allein durch Beiträge in die Rentenversicherung ersetzt werden, da diese das verfassungsrechtlich vorgegebene Versorgungsprinzip alleine nicht abdeckt. Man müsste dann vielmehr eine Art „Betriebsrente“ für BeamtInnen einführen, mit der das Versorgungsniveau ergänzend zur gesetzlichen Rente sichergestellt wird. Schon heute ist die Beamtenversorgung in diesem Sinne bifunktional ausgestaltet, was sich aber bisher in einer einzigen Pensionsleistung abbildet.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen damit beantworten. Zögern Sie bei weiteren Nachfragen bitte nicht, sich erneut an mich oder mein Team zu wenden - gerne auch per Mail an martin.rosemann@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rosemann

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