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Martin Rosemann
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Frage von Jochen T. •

Warum benutzt die Agentur für Arbeit in irreführender Weiße die Begriffe Gutachten und gutachterliche Stellungsnahme in ihren Einladungen zum Medizinischen Dienst?

Da gibt es nämlich rechtlich enorme Unterschiede, denn ein Gutachten hält vor Gericht als Beweiß stand und eine Stellungsnahme eben nicht. An ein Gutachten sind daher qualifizierte Anforderungen gestellt und an eine Stellungsnahme nicht.

Auf der BA Website heißt es jedoch Gutachten und weiter unten sowie in Einladungsschreiben regelmäßig gutachterliche Stellungsnahme.

Im ersten Absatz heißt es dort Gutachten und ganz unten bei dem Schweigepflichtsabsatz, dann nur noch gutachterliche Stellungsnahme das erschließt sich leider nicht.

Richtige Gutachten dürfen nur von Externen und vertraglich unabhängigen Ärzten die auch noch die erforderliche Fachkenntnis zur Fragestellung besitzen angefertigt werden, das ist daher schlicht irreführend.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

https://www.psychologischesgutachten.com/unterschied-gutachten-stellungnahme/

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