Portrait von Martin Rosemann
Martin Rosemann
SPD
69 %
22 / 32 Fragen beantwortet
Frage von Eric C. •

Sollte eine Entlastung von einkommensschwachen Haushalten in der Energiekrise nicht besser indirekt erfolgen, um die Einsparung von Energie nicht abzuschwächen? Details meiner Frage s.u.

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,
derzeit werden immer wieder Geldtransfers zur Entlastung der Bürger wegen zu hoher Energiekosten gefordert; zuletzt 600 durch die Diakonie. Alle Geldzuschüsse zu den Energiekosten, sei es Benzin, Strom oder Gas setzen nur am Symptom an und verschlimmern diese noch; die Notwendigkeit zum Sparen wird abgeschwächt. Die Entlastung der finanziell besonders betroffenen muss in anderen Bereichen und nicht Cash erfolgen, um Wirkung zu zeigen: Entlastung und trotzdem Einspardruck. In der Praxis können es der Supermarkt-Gutschein (Aldi/Lidl, etc.) sein, der über die Tafeln oder über die Rentenversicherungen ausgeben werden. Über die Jobcenter besser nicht, sonst gehen die Gutscheine auch an die HarzIV-Millionäre in den Clanvillen (-;
Mit freundlichen Grüßen
Eric C.

Portrait von Martin Rosemann
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage, ich möchte Ihnen trotz der längeren Wartezeit gern auf Ihre Anfrage antworten. Im Dezember 2022 hat der Deutsche Bundestag umfangreiche Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise in Form der Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse beschlossen. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz hatte sich auf umfangreiche Entlastungen im Rahmen des wirtschaftlichen Abwehrschirms von 200 Milliarden Euro geeinigt. Der Bund unterstützt so einerseits private Haushalte, aber auch kleine und mittelständische Unternehmen, Vereine oder Arztpraxen bei der Bewältigung der Energiekrise. Zudem hat die Bundesregierung im Rahmen des Erdgas-Wärme Soforthilfegesetzes (EWSG) im Dezember 2022 die Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme bei Privathaushalten und Unternehmen übernommen, die weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen. Damit wurde der Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas- und Strompreisbremse überbrückt und eine direkte Hilfe an Bürgerinnen und Bürger geleistet.

Durch die Deckelung des Gas- und Fernwärmepreises für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 Cent pro kWh bei Gas und auf 9,5 Cent bei Fernwärme wurden zudem durchaus Anreize zum Energiesparen gesetzt, da für den restlichen Verbrauch der normale Marktpreis gezahlt werden muss. Ebenso wurde bei der Strompreisbremse verfahren, hier beträgt die Deckelung bei Privathaushalten und kleinen Unternehmen 40 Cent pro kWh für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, sodass ebenfalls für den zusätzlichen Verbrauch darüber hinaus der reguläre Marktpreis bezahlt werden muss.

Die Energiepreisbremsen der Bundesregierung sind Teil einer ganzen Reihe von Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger in Zeiten von Preissteigerungen und Inflation – ebenfalls wichtige Schritte sind die Energiepreispauschalen von 300 Euro für Erwerbstätige sowie für Rentnerinnen und Rentner und von 200 Euro für Studierende, eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Reform des Wohngelds, die für rund zwei Millionen Haushalte mehr Wohngeld bedeutet, die Zahlung von Heizkostenzuschüssen für Menschen mit kleinem Einkommen, die Möglichkeit für steuerfreie Sonderzahlungen als Inflationsausgleichsprämien von Unternehmen an Beschäftigte, der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld sowie die Einführung des Deutschlandtickets für 49 Euro als bundesweit gültiges und erschwingliches ÖPNV-Abonnement.

Mir ist wichtig, dass wir die aktuellen Krisen wie Klimawandel, Inflation oder die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine gemeinsam und solidarisch bewältigen. Die Bundesregierung geht die dafür notwendigen Schritte an und schafft Lösungen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Rosemann

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Martin Rosemann
Martin Rosemann
SPD